Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Fragestellung
Teilnahmebedingungen und Datenschutz kontrollieren und Veränderung falls ein Fehler enthalten ist
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich veranstalte ab 01.04.2013 einen Kinder-Foto-Online-Wettbewerb.
Der Teilnehmer lädt ein Foto hoch und stimmt für sein Foto selber über eine 01379-Nummer ab.
Der Teilnehmer der die meisten Stimmen abgegeben hat, gewinnt einen Preis.
Das wird die Seite: http://web73.jeff.kundenserver42.de/kids-wettbewerb/
Nun möchte ich noch von Ihnen die Teilnahmebedingungen und den Datenschutz überprüfen lassen ob irgendetwas fehlt nicht das ich abgemahnt werden kann.
Datenschutze habe ich zwei.
Welcher ist für meine Seite der passende oder soll ich diese kombinieren?????
Teilnahmebedingungen:
1. Die Anmeldung beim Kids-Wettbewerb
So geht's: Um ein Foto hochzuladen, musst du dich zunächst kostenlos anmelden. Klicke dazu im rechten Menü auf den Button "Anmelden". Gib nun deine Daten in das erscheinende Formular ein. Unter dem Punkt "Benutzerprofil" kannst du dein Teilnahme-Foto auswählen und hochladen.
Das Foto sollte
• kleiner als 200 KB sein,
• ein eher quadratisches Format haben (zum Beispiel: 160 px x 160 px) und
• dem Thema des Kinder-Fotowettwettbewerbs entsprechen.
2. Die Anmelde Email bestätigen!
Nach deiner Anmeldung erhältst du von uns eine Bestätigungs-EMail, in der dein Aktivierungslink enthalten ist. Desweiteren stehen in der E-Mail deine Zugangsdaten und deine eigene Teilnehmernummer mit der du beim KiWe-Wettbewerb teilnimmst. Diese Teilnehmernummer bitte gut aufheben und merken. Falls du sie vergessen solltest, einfach eine Email an info@kids-wettbewerb.de schreiben und wir schicken dir deine Teilnehmernummer noch einmal zu.
Wie funktioniert der Wettbewerb und die Auswertung?
• Nachdem du den Aktivierungslink bestätigt hast, kannst du sofort so oft du willst für dein Foto abstimmen. Dazu rufst du bitte die *01379 / 960 111 an und sprichst klar und deutlich deine Teilnehmernummer. Wenn du z.B. die Teilnehmernummer 05 hast dann sagst du zur Abstimmung „fünf“. Solltest du die Teilnehmernummer 78 haben dann sagst du „sieben acht“. Also immer die Zahlen einzeln sprechen. Bei 325 sagst du dann: „drei zwei fünf“.
• Damit du ganz viele Stimmen für dein Foto erhältst sag schnell all deinen Verwandten und Bekannten deine Teilnehmernummer und die Abstimmungstelefonnummer und freue dich auf tolle Gewinne.
• Der Wettbewerb läuft insgesamt ca. 8 Wochen. Wenn genügend Teilnehmer angemeldet sind und bevor der Wettbewerb endet, bekommst du noch einmal eine E-Mail, damit du noch einmal die Chance erhälst, kräftig für dein Bild abzustimmen. Nach Ablauf des Wettbewerbs werden auf der Startseite die drei ersten Gewinner veröffentlicht und außerdem per Email benachrichtigt. Die Gewinnerbilder werden gesondert auf Platz 1 bis 3 angezeigt.
• Für die Abstimmung wird ein bestimmter Zeitraum festgelegt, sodass jeder Teilnehmer die selbe Chance hat.
• Jede abgegebene Stimme wird registriert und kann nicht zurückgenommen werden. Wie viele Stimmen ein Teilnehmer bekommen hat, kann in den Top-10 eingesehen werden. Die Top-10-Liste wird jeden Freitag aktualisiert.
• Aus technischen Gründen kann es passieren, dass die Auswertung des Wettbewerbs etwas länger dauert. Also, nicht wundern, wenn nach Ablauf des Wettbewerbs noch ein bis zwei Tage vergehen
• NEU: Wir werden immer wieder Motto-Wettbewerbe starten. Sobald wieder ein Wettbewerb startet wirst du per Email benachrichtigt.
• Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; alle Angaben sind ohne Gewähr
• KiWe übernimmt keine Haftung für Mängel von Sachgewinnen. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung der Sachgewinne oder eine nachträgliche Änderung der Gewinne. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
•
• Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner. KiWe ist berechtigt, jederzeit gleichwertige Ersatzlieferungen der Gewinne anzubieten. Verstreicht eine durch KiWe bekanntgegebene Frist zur Annahme oder Abholung des Gewinns fruchtlos, so entfällt der Gewinnanspruch.
• Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Teilnahme nicht gestattet, Gewinne werden nicht ausbezahlt bzw. übergeben. Das Alter wird vor Übergabe der Gewinne überprüft.
•
• Geldgewinne werden in der Regel nach zwei bis vier Wochen auf das Konto des Empfängers überwiesen. Im Gewinnfalle ist KiWe berechtigt, den Gewinnernamen zu veröffentlichen.
•
• Fragen oder Beschwerden richten Sie bitte schriftlich an:
•
• Dorrer Anita
• Osserstr. 16
• 84155 Bodenkirchen
•
• KiWe wird den Gewinner per Email benachrichtigen und auf der Startseite von www.kids-wettbewerb.de veröffentlichen.
•
• Nutzen Sie für die Teilnahme das deutsche Festnetz. Jeder Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet *0,50 Euro, sofern eine Verbindung hergestellt wurde. Dies gilt auch für Ansage wie: „Herzlich willkommen beim Kids-Wettbewerb …". Anrufe, die aus einem Mobilfunknetz geführt werden, unterliegen den Tarifmodellen des jeweiligen Mobilvertragspartners. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher.
•
•
• Jeder Anrufer bestimmt selber wie oft er für seine Teilnehmernummer anruft. Jeder Anruf mit der aufs Band gesprochene Teilnehmernummer wird gewertet. Die Teilnehmer mit den meisten Anrufen gewinnen unsere tollen Gewinne.
Hinweis aus aktuellem Anlass:
Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass Gewinner stets schriftlich, per email von KiWe benachrichtigt werden. Gewinner werden insbesondere nicht zu einer weiteren Bestätigung durch Rückruf einer 0900-er oder 0137-er-Rufnummer aufgefordert. Bitte ignorieren Sie derartige Aufforderungen, da diese nicht von KiWe stammen und für Sie mit erheblichen Kosten verbunden sein können.
Ausschluss Minderjähriger
Wir weisen darauf hin, dass Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Wettbewerben nicht gestattet ist. Gewinne gleich welcher Art werden an Minderjährige unter 14 Jahren nicht übergeben.
Überprüfung des Alters
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir vor jeder Übergabe eines Gewinns das Alter des Teilnehmers überprüfen, um sicherzustellen, dass eine Übergabe nur an zur Teilnahme Berechtigte Personen erfolgen kann.
Hinweise zum Telefonierverhalten:
Bitte achten Sie bei der Teilnahme an den von uns veranstalteten Wettbewerben auf Ihr Telefonierverhalten.
Ferner weisen wir darauf hin, dass Anrufe zu einer 0137er Rufnummer, die aus einem Mobilfunknetz geführt werden, den Tarifmodellen des jeweiligen Mobilvertragspartners unterliegen. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher als für eine Teilnahme über das deutsche Festnetz.
Hinweise zum Auswertungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Teilnahme über eine 0137er Nummer jeder Anrufer die gleiche Chance hat zu gewinnen.
Haftungsausschluß :
Trotz sorgfältiger Kontrolle,
übernehmen wir keinerlei Haftung für die Inhalte fremder oder verlinkter Webseiten.
Für fehlerhafte Inhalte, Verletzung von Rechten Dritter auf fremden Webseiten übernehmen wir keinerlei Haftung!
Datenschutz Nr.1
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3. Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten
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4. Sicherheit Ihrer Daten
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7. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
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Quelle: SQR Rechtsanwälte LLP Seminare
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Datenschutz Nr. 2
Datenschutz
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Quellen: Disclaimer eRecht24, Facebook Disclaimer, Datenschutzerklärung für Google Analytics, Datenschutzerklärung für Google Adsense, Datenschutzerklärung für Google +1, Datenschutzerklärung für Twitter
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
Das Gewinnspiel begegnet wettbewerbsrechtlich mehrfach Bedenken:
1. Das Gewinnspiel richtet sich an minderjährige Teilnehmer (unter 18 Jahren).
Gemäß § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 28 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG ist eine Werbung, die eine unmittelbare Aufforderung an Kinder enthält, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen stets wettbewerbswidrig.
Die Teilnahmebedingungen heben zwar hervor, dass eine Gewinnübergabe nur nach Altersverifizierung an Minderjährige über 14 Jahre erfolgt.
Hierzu ist jedoch zu sagen, dass bisher nicht als geklärt gilt, ob als Kind nur ein Minderjähriger unter 14 Jahren einzustufen ist oder jeder Minderjährige, also auch der Altersklasse zwischen 14 und 18 Jahren (Köhler/Bornkamm, UWG, Anh zu § 3 III, Rnr. 28.5).
Da die Rechtslage insofern unklar ist, besteht insofern jedoch Abmahngefahr.
Es kommt hier jedoch noch hinzu, dass es oben auf der Seite des Wettbewerbs heißt:
„Der Online-Kinder-Wettbewerb: von 0 - 18 Jahren“. Hier findet sich die Einschränkung auf Kinder ab 14 Jahren nicht wieder, so dass insofern sogar unzweifelhaft von einem Verstoß gegen § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 28 Anhang auszugehen wäre.
2. Dass sich der Wettbewerb gezielt an Minderjährige richtet, ist aber auch nach § 4 Nr. 2 UWG als bedenklich einzustufen.
Danach sind geschäftliche Handlungen wettbewerbswidrig, die die geschäftliche Unerfahrenheit der angesprochenen Verbraucher auszunutzen.
Dies droht hier, da den Minderjährigen durch Nutzung der kostenpflichtigen Rufnummer eine vermeintlich einfache Möglichkeit geboten wird, die Aussicht auf den Gewinn der Preise zu verbessern. Es besteht die Gefahr, dass ein Minderjähriger sich leicht dazu motivieren lässt, eine Vielzahl von Anrufen mit entsprechend hohen Gebühren zu tätigen.
Die Wettbewerbswidrigkeit lässt sich durch einen Hinweis in den Teilnahmebedingungen mit der Mahnung zu maßvollem Telefonierverhalten nicht aus dem Weg räumen.
3. Des Weiteren handelt es sich hier um ein Gewinnspiel im Sinne von § 4 Nr. 6 UWG.
Wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht, dann liegt hierin ebenfalls ein Wettbewerbsverstoß.
Einige Gerichte sehen es als unzulässige Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Nutzung des Mehrwertdienstes (0137er Rufnummer) an, so das LG Memmingen (Urteil vom 10.05.200, Az.: 1 HO 2217/99) und das LG Hamburg (Beschl. v. 08.01.2002 - Az: 406 O 7/02).
Hier hat es zwar eine Rechtsprechungsänderung dahingehend gegeben, dass eine solche Kopplung zwischen Gewinnspielteilnahme und Nutzung entgeltlicher Dienste nicht per se wettbewerbswidrig ist (BGH (Urt. v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 4/06).
J
edoch sehen die Gerichte eine solche Kopplung weiterhin als problematisch an, wenn gezielt Minderjährige angesprochen werden (OLG Köln (Urt. v. 21.09.2012 - Az.: 6 U 53/12).
Da insoweit auch hier uneinheitliche Rechtsprechung besteht, droht auch hier Abmahngefahr.
Insgesamt ist das Vorhaben damit als wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich einzustufen.
Solange sich das Angebot gezielt an Minderjährige richtet, lassen sich die Bedenken auch nicht ausräumen.
4. In Bezug auf die Datenschutzerklärung gilt folgendes:
Hier sollten Sie die Datenschutzerklärung Nr. 1 wählen und dort unter Punkt 5 die folgenden Abschnitte aus der Datenschutzerklärung Nr. 2 einfügen, sofern Sie diese Dienste auf der Website nutzen:
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Adsense
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Jederzeit wieder.
Hr. Driftmeyer hat mir sogar im Nachhinein noch geholfen.
Rückfrage des Kunden
vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Das Foto (Kinder von 0-18 Jahre) das auf die Homepage geladen wird, wird von den Eltern hochgeladen nicht von den Kindern. Wenn ich in die Teilnahmebedingungen schreibe anrufen darf jeder ab 18, wäre das dann erlaubt? Es ist auch kein Gewinnspiel sondern ein Wettbewerb. Oder wie könnte ich das umändern so dass es Abmahnsicher ist?
Expertenantwort auf die Rückfrage des Kunden
Ihre Nachfrage beantworte ich gern wie folgt:
Sie sollten klarstellen, dass Einsender des Fotos und Anrufer über 18 Jahre sein müssen.
Von der Bezeichnung „Kinderwettbewerb – KiWe“ und der Gestaltung (Anrede der Teilnehmer mit „Du“) würde sich für einen unbeteiligten Besucher der Website nämlich durchaus der Eindruck ergeben, dass hier auch Minderjährige angesprochen sind. Dass in den Teilnahmebedingungen nur Minderjährige unter 14 Jahren ausgeschlossen werden sollen, zeigt ja auch, dass Minderjährige über 14 Jahren mit angesprochen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage hiermit beantworten.
Bei weiteren Rückfragen kontaktieren Sie mich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt