Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fragestellung
Hallo, ich fahre einen Mofaroller der nur 25kmh fahren darf und habe auch nur einen Mofaführerschein! Leider hat der Roller nun seid ein paar tagen das Problem gehabt das sich ein Kabel in der Drosselung immer gelöst hat, ich bin dann immer angehalten und habe es wieder befestigt! Vor ein paar tagen dann bin ich auf dem Weg zur Arbeit gewesen, das Kabel ist wieder rausgesprungen, ich konnte nicht direkt anhalten da es eine Straße auf dem Dorf war und nur links von mir ein Fahrradweg auf dem es aber gerade keine Auffahrt gab und hinter mir kamen Autos. Ich bin dann wohl ca. 500m etwas zu schnell gefahren und plötzlich war hinter mir die Polizei die mich dann angehalten hat! Es war ein Polizist der nichts gemessen hat aber schätzt das ich ca 60kmh gefahren bin was ich definitiv nicht gefahren bin! Er hat alles aufgenommen, ich das Kabel wieder eingesteckt und bin weiter gefahren! Nun habe ich einen Brief bekommen mit dem Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis! Beschuldiger führte einen Chinaroller (Mofa25) mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h! Nun meine Fragen: Wie soll ich mich verhalten? Welche angaben soll ich zur Beschuldigung machen? Reicht es aus das der Polizist schätzt? Muss dieser das nicht beweisen können wie schnell ich nun wirklich gefahren bin? Würde mich über eine rasche antwort sehr freuen. MfG P.D.
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
als Beschuldigter sollen und müssen Sie zunächst keine Angaben machen.
Auf die konkret gefahrene Geschwindigkeit wird es kaum ankommen, da die Drosslung nicht vorhanden war und Sie damit keinen entsprechenden Führerschein hatte.
ich halte den Tatvorwurf daher im Ergebnis wohl für zutreffend.
Allerdings werden viele dieser Verfahren eingestellt, gegen eine gewisse Auflage (zumindest, wenn es der erste Verstoß war).
Daher rate ich Ihnen, derzeit keine Angaben zu machen und die Reaktion der Staatsanwaltschaft abzuwarten.
Je nachdem, wie dort das Ergebnis ist, sollte die Hinzuziehung eines Verteidigers überlegt werden, um ggf. eine Verteidigungstrategie zu erarbeiten. Deshalb sollten vorab keine Angeben gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
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