Stille Beteiligung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schenk,
ich bin Versicherungsmakler und mache im Moment noch eine Einnahmeüberschußrechnung. Im Jahre 2012 habe ich in eine stille Beteiligung investiert. Wir haben eine Standard Vertrag für eine typisch stille Beteiligung über 50000 Euro abgeschlossen. Meine Einlage habe ich in Form von bezahlten Anlagen geleistet.Ich habe die Rechnung für eine Fischzuchtanlage von meinem Geschäftskonto überwiesen. Die Rechnung lautete aber auf die Firma. Unanbhängig, ob das ganze schlau von mir war möchte ich gerne wissen ob ich die 50000 Euro steuerlich absetzten kann d.h ob sie in irgendeiner Weise mein steuerpflichtiges Einkommen mindern kann. Wenn ja wo in der Steuererklärung kann ich die 50000 Euro eintragen?Vielen dank im Voraus für eine Antwort.
Falls sie den Gesellschaftsvertrag benötigen, dann lasse ich ihn den gerne zukommen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe den maßgeblichen Vertrag und auch die Rechnung erhalten. Der Vertrag ist mitunter etwas holprig und sollte überarbeitet werden. Genaueres hierzu gerne vertiefend. Für mich war es aber wichtig, den Vertrag überhaupt erst zur Kenntnis nehmen zu können.
Nun zu Ihrer Fragestellung:
Durch die stille Beteiligung (dabei ist noch offen, ob es sich um eine typisch stille oder eine atypisch stille Beteiligung handelt, die während der Laufzeit steuerlich abweichende Folgen hat) haben Sie eine Verpflichtung zur Einlage in Höhe von 50 TE, die Sie auch tatsächlich geleistet haben (die direkte Bezahlung der Rechnung bzgl. der Fischzuchtanlage durch Sie ist dabei unschädlich). In Höhe der 50 TE haben Sie somit Anschaffungskosten, die Sie während der Laufzeit der stillen Beteiligung nicht etwa durch Abschreibungen steuerlich geltend machen können. Solange die Beteiligung besteht, ändert sich daran nichts. Sollten Sie die 50 TE privat finanziert haben, wären die Schuldzinsen bei Ihnen auf der Ebene der Einkommensteuer steuerlich abzugsfähig. Handelt es sich um Eigenmittel, dann gibt es keine Abzugsposten. Bei der Rückzahlung der stillen Beteiligung zum Vetragsende (2069 !!??) erfolgt auch keine Berücksichtigung der 50 TE, allenfalls wenn es sich um eine atypisch stille Beteiligung handeln würde und Sie auch an den stillen Reserven der UG teilnehmen würden.
Während der Laufzeit der stillen Beteiligung haben Sie aus den Gewinnanteilen entweder Einkünfte aus Kapitalvermögen (wenn es eine typisch stille Beteiligung ist) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (wenn es eine atypisch stille Gesellschaft ist). Der Vertrag ist jedoch an manchen Stellen etwas unscharf formuliert, sodass an dieser Stelle für mich keine eindeutige Einstufung erfolgen kann.
Bitte bedenken Sie, dass fehlende Informationen oder unzutreffende Informationen bzgl. des geschilderten Sachverhalts die Rechtsfolgen ändern können.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und bitte Sie um eine positive Bewertung.
Für weitere Beratungen stehe ich Ihnen natürlich gerne und jederzeit zur Verfügung.
Danke für den Auftrag.
Beste Grüße
Rainer Schenk
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Vielen Dank
Ebenso hätte ich bitte die Rechnung über die Fischzuchtanlage. Ist für 2012 schon bzgl. des Unternehmens, mit dem die stille Beteiligung besteht eine Steuererklärung erstellt worden, gibt es einen Steuerbescheid?