Steuerpflicht in Deutschland
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich bin Inhaber eine Britischen Ltd (GmbH) und habe meinen 1. und einzigen Wohnsitz in UK.
Meine GmbH verkauft meine Dienstleistung als Berater (Informationssysteme im Gesundheitsbereich). Meine Auftraege kommen seit kurzem fast ausschliesslich von einer internationalen Gruppe mit Hauptsitz in Deutschland. Ca. 50% der Arbeit betrifft Deutsche Projekte, die anderen 50% betreffen Projekte und Softwareprodukte in UK und anderen Laendern.
Die Projekte in Deutschland erfordern ein hohes Mass an Praesenz in Deutschland jedoch keinen Wohnsitz (Hotelaufenthalte).
Bin ich in dieser Situation in Deutschland steuerpflichtig? Wuerde sich dies aendern wenn ich im Rahmen eines Langzeitprojekts (2-3 Jahre) vorwiegend fuer meinen Kunden in Deutschland arbeite, jedoch ohne Wohnsitzaenderung und mit weniger als 183 Tagen Aufenthalt in Deutschland?
In England bleibe ich mit Sicherheit steuerpflichtig, jedoch ist mir nicht klar ob sich aus o.g. Situation eine Doppelbesteuerung ergibt fuer die ich dann ggf. Befreiung anfordern muss.
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
da weder Ihre Ltd. noch Sie selbst einen Sitz/Wohnsitz in Deutschland haben und auch nicht länger als 183 Tage sich in Deutschland aufhalten (Urlaub in Deutschland zählt da nicht mit) haben Sie auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so dass Sie in Deutschland nicht steuerpflichtig sind.
Sie dürfen nur nicht eine ständig zur Verfügung stehende Wohnung anmieten. Das würde dazu führen, dass Sie einen Wohnsitz begründen, auch ohne Anmeldung. Und zugleich wird Ihre Ltd. auch in Deutschland steuerpflichtig, weil die Geschäftsleitung in auch Deutschland ist.
Mit den Hotelaufenthalten machen Sie zurzeit alles richtig.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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Das Grundprinzip des Wohnsitzes und der 183 Tage war mir schon bekannt.
Die Frage ist daher in erster Linie, ob mein Auftragsvolumen in Deutschland steuerlich eine Rolle spielt. Darf meine Ltd meine Dienstleistungen auch fuer ein Langzeitprojekt mit einer Dauer von 2-3 Jahren vermitteln oder gibt es auch hier Obergrenzen? Besagtes Projekt waere mit zahlreichen Aufenthalten in Deutschland und anderen EU Laendern verbunden, jedoch weit unter den besagten 183 Tagen.
ja, da gibt es keine Einschränkungen. Sie könnten auch zu 100% nur deutsche Kunden haben, solange Sie sich nicht länger als 183 Tage im Inland aufhalten oder eine Betriebsstätte begründen werden Sie nicht steuerpflichtig in Deutschland.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum