Steuerpflicht in CH und/oder DE
Beantwortet von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Fragestellung
Guten Tag,
Ich wohne in der Schweiz und habe noch eine kleine Wohnung in Deutschland, wo ich ca. 6-8 Wochen pro Jahr bin .
In der Schweiz bin ich mit meiner Frau Inhaber einer kleinen GmbH.
Einen Teil des Lohnes (eigentlich kein Lohn, sondern vorzeitige Gewinnentnahme) zahlen wir uns in der Schweiz aus, einen anderen, geringeren Teil (ca. EUR 1000.-) überweisen wir direkt von der Firma auf unser deutsches Konto, weil unser PKW (wird für die Firma verwendet) noch dort gemeldet ist und wir dort noch einige Fixkosten wegen der Wohnung haben. Muss ich in Deutschland Steuern zahlen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage, die ich aufgrund Ihres Sachverhalts gebe.
Ob jemand in Deutschland der Einkommensteuer unterliegt und damit als natürliche Person grundsätzlich einkommensteuerpflichtig ist, richtet sich danach, wo die Person wohnt bzw. welche Einkünfte sie erzielt. Sie wohnen in der Schweiz und sind unter 183 Tage in Deutschland.
Damit ist keine unbeschränkt steuerpflicht in Deutschland gegeben. Sie haben weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Zunächst ist immer der Wohnsitz und erst danach zu prüfen, ob jemand einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Der Wohnsitzbegriff nach § 8 AO hat nichts mit einem Wohnsitz nach dem bürgerlichen Recht zu tun. Maßgebend für den steuerlichen Wohnsitz sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse. Danach ist eine Wohnung jede objektiv zum Wohnen geeignete Räumlichkeit (Beispiel: ein möbliertes Zimmer). Ein Steuerpflichtiger kann auch mehrere Wohnsitze haben, so zum Beispiel in Deutschland und im Ausland.
Durch die Wohnung, die Sie hier in Deutschland haben, ist auf jeden Fall eine Indizwirkung für einen steuerlichen Wohnsitz gegeben.Dabei ist es unerheblich, ob Sie auch in Deutschland gemeldet sind.
Ob Sie in Deutschland Steuerb zahlen müssen, kommt darauf an. Sie haben laut Ihrer Schilderung noch Konten etc. in Deutschland. Auf diesen Konten gehen Gewinne aus einer ausländischen GmbH ein. Diese unterliegen der so genannten beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Ich möchte daher empfehlen, dass Sie sich an einen Steuerberater Ihres Vertrauens wenden und mit diesem Ihre Situation besprechen. Evtl. kann der Kollege einen Weg aufzeigen, der zu einer vollständigen Steuerfreiheit in Deutschland führt.
Die kosten, die im Zusammenhang mit der Wohnung entstehen, können steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn die Wohnung auch zur einküfteerzielung genutzt würde. Nutzen Sie die Wohnnung nur selbst, ist die Frage, ob auch von dort gearbeitet wird und man ein Arbeitszimmer ansetzen könnte.
Das ist ein komplexer Fall, den Sie mit einem Steuerberater klären sollten, bzw. die Einkommensteuererklärung (auch O-Meldung) abgeben sollten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt wurde. Das Weglassen oder Hinzufügen von Tatsachen kann zu einer teils erheblichen Abweichung in der rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ira v. Cölln
Rechtsanwältin Steuerberaterin
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