Steuerl. Absetzbarkeit ETW Darlehensnehmer != Käufer
Fragestellung
Sohn erwirbt Eigentumswohnung zur Vermietung mit Vollfinanzierung. Eltern sind Darlehensnehmer, da Sohn als Azubi den Bankkredit sonst nicht bekommt.
Frage: Erkennt das Finanzamt die Darlehenszinsen als Werbungskosten bei der Steuererklärung des Sohnes an, wenn das Darlehen bzw. die Bescheinigung der Bank auf die Eltern lautet? Oder müssen die Eltern dem Sohn eine Bescheinigung über den gleich lautenden Betrag ausstellen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
der Abzug der Darlehenszinsen beim Sohn wird nicht über die Bescheinigung der Bank anerkannt. Sie müssten mit Ihrem Sohn einen Darlehensvertrag abschliessen und diesen tatsächlich durchführen. Die Zins- und Tilgungsraten sind folglich an Sie zu zahlen. Rückwirkend wird dies grundsätzlich nicht anerkannt.
Ich hoffe , dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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wer die Aufwendungen nachweislich selbst trägt, kann er diese ggf. abziehen. Meine Beratung wäre dann abzugsfähig.
Eine Steuererklärung muss er abgeben, wenn er Einkünfte aus Vermietung von über 410 € erzielt.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Sollte er von Ihnen abhängig sein, ist Ihr persönlicher Steuersatz anzuwenden. Sie haben dann aber auch den vollen Abzug der Zinsen, die Sie gezahlt haben. Es wird i.d.R. nichts besteuert.
Für zweiteres spricht sehr viel.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff