Steuerklassenänderung
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich gehe voraussichtlich ab 1.4.2019 in Pension, meine Frau ist Angestellte und wir haben bisher Steuerklasse III/V. Sollten wir die Steuerklassenänderung - und welche Klassen - noch in diesem Jahr schon für 2018 beantragen? Danke.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht am 01.04.2019, sondern am 01.04.2018 in Pension gehen und es sich insofern um einen Schreibfehler handelt.
Für den Zewitraum Januar bis März 2018 rate ich, die bisherige Steuerklassenkoombination III/V beizubehalten, sofern das Gehalt des Ehemanns (deutlich) höher ist als das der Ehefrau. Ab den Zeitraum April 2018 wäre dann zu prüfen, ob der Versorgungsbezug (Pension), der wie ein Gehalt zu versteuern ist, immer noch höher liegt als das laufende Gehalt der Ehefrau. Grundsätzlich lohnt sich die Steuerklasse 4 vor allem für Ehegatten und Lebenspartner, die in etwa gleich viel verdienen. Als Faustregel gilt hier, dass die beiden Einkommen maximal 10 Prozent auseinander liegen sollten. Sollte zwischen Pension und Gehalt (Ehefrau) indessen immern noch ein entsprechender Unterscheid zugunsten der Pension/des Versorgungsbezugas bestehen, lohnt sich die Steuerklassenwahl 3/5 weiterhin beizubehalten. Ansonsten haben Sie generell die Wahlmöglichkeiten 4/4, 3/5 oder 5/4. Der Wwchsel der Steuerklassen ist im laufenden Jahr auch möglich, dann halt ab 04/2018, sofenr ein Wechsel - wie oben beschrieben - Sinn macht.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
www.kanzlei-schenk.eu
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Danke für Ihre Nachfrage.
sofern Sie also für 2019 einen Steuerklassenwechsel vornehmen wollen, bedenken Sie bitte, dass dieser nur einmal jährlich möglich ist. Dann wäre ein Wechsel für ab April 2019 sinnvoll, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dr. Schenk