Steuerklasenwechsel
Fragestellung
Ich bin Beamter auf Lebenszeit, 64 Jahre, Jahresbrutto 2017 82780,00 Euro, private KV, Steuer in Sachsen. Meine Ehefrau 63 Jahre, ist Angestellte, auch private KV und bekommt im August 2017 Altersrente ca. 1700 Euro mtl. und 350 Euro Betriebsrente VBL abzüglich 5,4% da 18 Monate früherer Rentenbeginn, wird 74% die Rente versteuern. Zahlen beide Kirchensteuern. Ab September 2018 gehe ich in den Ruhestand (ca. 4300 Brutto Rente). Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel von IV/IV zu III/V ab August 2017?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Jetzt haben Sie als Arbeitnehmer beide die Steuerklasse 4.
Nun tritt die Konstellation ein, dass Ihre Ehefrau bereits in Rente geht, während Sie noch berufstätig sind und gut verdienen.
In solchen Fällen kann der Ruheständler seinem Ehepartner getrost die günstige Steuerklasse III überlassen. Dadurch sinken die laufenden Lohnsteuerabzüge für den Verdienenden. Und für Rentner spielt die Steuerklasse in der Regel meist keine Rolle mehr.
Achtung:
Die Wahl von Steuerklasse III bringt nur einen vorübergehenden Vorteil – man muss weniger Steuer vorauszahlen und hat aktuell mehr netto zur Verfügung. Wer die Steuerklassenkombination III/V wählt, muss in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Erst danach stellt sich heraus, wie hoch die Steuerschuld ist. Unter Umständen muss man dann im Folgejahr Steuern nachzahlen.
Weiteres finden Sie ausnahmsweise aus Zeitgründen auf der rechten Seite.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
J.Klüsener
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Die Wahl dieser Kombination 3/5 erfordert die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Grundsätzlich gilt:
Es ergibt sich durch diese Lohnsteuerklassenwahl keine Steuerersparnis, sondern vielmehr wird hierdurch nur durch die geringeren Lohnsteuerabzüge von Ihrem laufenden Monatslohn die im Rahmen der Steuererklärung zu erwartende Einkommensteuererstattung vorgezogen.
Selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres, und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle.
Bei ungünstiger Steuerklassenwahl (bei Ihnen hier 4/4) zahlen Sie zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt, haben pro Monat also weniger Nettolohn und verzichten dadurch auf Liquidität.
Sie dürfen sich dann aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung auf eine Einkommensteuererstattung freuen.
Das heißt, in Ihrem Fall wird bei der Steuerklassenwahl 3/5 es so sein, dass nur auf Ihren Bruttoarbeitslohn die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Auf die Altersrente Ihrer Frau wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Einkommensteuer berechnet, so dass Sie dann mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Wenn Sie die Steuerklasse 4/4 wählen, wird Ihnen voraussichtlich zu viel Lohnsteuer von Ihrem Lohn an das Finanzamt abgeführt. Bei dieser Klassenwahl geht man quasi „von einem ähnlichen Einkommen“ aus. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer können Sie sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder erstatten lassen.
Als Alternative wäre bei Ihnen die Steuerklassenwahl 4/4 mit Faktor zu benennen. Die genaue Berechnung sollte anhand Ihrer genauen Zahlen im Einzelfall erstellt werden.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Steuerklasse nur einmal im Jahr gewechselt werden kann. Der Wechsel sollte daher genau überlegt werden.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
J. Klüsener