Steuererklärung
Fragestellung
Hallo Frau Klüsener,
meine Frau und ich sind Rentner. Ich habe eine Erklärung hinsichtlich der Steuererklärung-Abgabe ein Schreiben an das Finanzamt gesandt.
Dann kam Anfang 2016 folgendes Schreiben meines Finanzamtes zurück:
Sehr gehrter..........,
Ihr Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung wurde als Antrag auf Löschung der Akte gewertet, d.h. ab dem Jahr 2016 ist von Ihnen keine Einkommensteuerklärung mehr abzugeben.
Eine NV-Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn Sie entsprechende Zinserträge hätten und keine Kapitalertragssteuer abgeführt werden soll.
Frage: Gilt diese Erklärung für 3 Jahre oder brauche ich auch in Zukunft keine Steuererklärung mehr abgeben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich gern im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte:
Ihre Frage: Gilt diese Erklärung für 3 Jahre oder brauche ich auch in Zukunft keine Steuererklärung mehr abgeben möchte ich nachfolgend beantworten:
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist nicht unbegrenzt gültig, denn sie darf maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt werden. Sie endet stets am 31. Dezember des entsprechenden Jahres.
Sie müssen nach spätestens drei Jahren einen erneuten Antrag an das Finanzamt stellen. GGf. müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Im übrigen möchte ich anmerken, dass das Finanzamt auch jeder Zeit das Recht hat, die Bescheinigung aus bestimmten Gründen zu widerrufen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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Besten Dank!.
in dem Schreiben steht aber doch "Löschung der Akte". Was bedeutet dies denn nun?
Besten Dank für eine kurze Antwort.
kurze Nachfrage meinerseits: steht im Betreff des Schreibens vom Finanzamt 2016 bis 2019 oder ab 2016.
Ansonsten hat das Finanzamt Ihnen geschrieben, dass es dies als Antrag auf Löschung Ihrer Akten wertet:
werden Sie meines Erachtens, sollten Ihre tatsächlichen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt, als Sie die Erklärung abgegeben haben, sich nicht ändern,
keine Aufforderung vom Finanzamt mehr erhalten und somit keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Das gilt solange, bis das FInanzamt vom Rententräger Informationen erhält,dass Sie evtl.steuerpflichtig werden.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener
es steht im Betreff: Ihr Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung ab 2016.
Es sind auch keine gravierenden Änderungen eingetreten.
Besten Dank für Ihre bisherige Hilfe.
also brauche ich (Stand heute), jetzt keine Erklärung mehr abzugeben?
Besten Dank!
sollten Ihre tatsächlichen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt, als Sie die Erklärung abgegeben haben, sich nicht ändern, werden Sie meines Erachtens ohne Aufforderung somit keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener