Steuererklärung
Beantwortet
Fragestellung
Ich bin seit 1.7.2014 Rentner. Meine Ehefrau ist noch einige Jahre berufstätig.
Ist es günstiger eine getrennte Veranlagung zu machen und ist dies überhaupt
bei Verheirateten möglich?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
Grundsätzlich können Ehegatten zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung für Ehegatten (früher: getrennte Veranlagung) frei wählen.
Für Ehegatten, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung am günstigsten, vor allem wegen des Splittingtarifs.
Eine Einzelveranlagung kann günstiger sein, wenn z.B. ein Ehepartner hohe Steuerschulden hat und der andere Ehepartner eine hohe Steuererstattung zu erwaten hat. Denn bei einer Zusammenveranlagung würde mit der Steuererstattung des Einen die Steuerschulden des Anderen ausgeglichen.
Daher sollte die Zusammenveranlagung für Sie weiterhin finanzielle am günstigsten sein.
Hinweis:
Davon ausgehend, dass Sie bis zu Ihrer Verrentung die Lohnsteuerklasse III hatten und Ihre Frau die Lohnsteuerklasse IV, sollte Ihre Frau nun in die Lohnsteuerklasse III wechseln.
Somit würden Sie das monatliche das Haushaltseinkommen steigern, da Ihre Frau in Klasse III so behandelt wird, als wenn unterjährig bereits eine Zusammenveranlagung stattfindet.
Wie vorgenannt sollte Sie die Zusammenveranlagung beibehalten und Ihre Frau die Lohnsteuerklasse wechseln (soweit nicht schon geschehen).
Ich hoffe meine Ausführung sind führ Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
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von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalte, der nachgelagert versteuert werden muss,, werden meine Frau und ich weiterhin
die St. Klasse 4 wählen. Gehe ich recht in der Annahme, dass auch für diesen Fall Ihre Tip (gem Veranlagung) gilt ?
MfG
R.Jung
MfG
Thorsten Damm
Steuerberater