Steuererklärung Krankenversicherung
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo Herr Ahrens,
ich arbeite freiberuflich. Mein Mann ist Hausmann und bei meiner Krankenkasse familienmitversichert. Nun ergab sich 2012 die Gelegnheit, daß mein Mann für eine Firma ein Monitoring durchführen sollte. Nun haben wir aber nicht extra ein selbständige Tätigkeit angemeldet, da es sich um eine einmalige Sache handelte.
Meine Fragen:
1. Was gebe ich bei der Krankenkasse an? In deren Fragebogen über mitversicherte Familienmitglieder wird ja immer nur nach monatlichem Gewinn aus selbstäniger Tätigkeit gefragt oder gerinfügiger Beschäftigung. Irgendwie trifft das ja alles nicht zu.
2. Trage ich diese einmalige Einnahme ganz normal in meiner Steuererklärung mit ein unter Ehemann?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
LG
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.
Hat Ihr Mann unter seinen Namen eine Rechnung gestellt? Oder haben Sie die Rechnung für das Monitoring gestellt? Wie hoch war das Honorar dafür? Welche Kosten sind in diesem Zusammenhang entstanden?
1. Es stellt sich die Frage, über welchen Zeitraum Ihr Mann tätig war. Auch wenn die Rechnung später in einem Betrag bezahlt wurde, würde ich diese auf die "Arbeitsmonate" verteilen. Aber natürlich sind auch Ausgaben abzuziehen. Konkret: Wenn eine Rechnung gestellt wurde, dann sind es selbständige Einkünfte. Gerne würde ich darüber mit Ihnen telefonisch sprechen. Auch die wöchentlich Arbeitszeit ist zu beachten!
2. Ja. Sind die Einnahmen minus Ausgaben nicht höher als 256 Euro, dann sind diese steuerfrei und nicht relevant. Eine weitere Option wäre, diese Tätigkeit Ihren freiberuflichen Einkünften zuzuordnen. Bestehen diese Möglichkeiten nicht, dann sind die Einkünfte Ihres Mannes als selbständige Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.
Bei Fragen melden Sie sich bitte.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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