steuerberatung
Fragestellung
sehr geehrter Herr Kexel ,
habe einen Mann für 460 Euro angestellt . ( Hatte ich noch nie). Nun habe ich eine Wohnung ihm zur Miete gegeben. kaltmiete 400 Euro Die Miete wird also abgearbeitet . Es gibt eine Buchhalterin , die dasSchriftliche korrekt eledigt .D.H. ich habe verdienst und auch nicht !!! Geht das und wie geht das im Steuererklärung ? Die Wohnung befindet sich in einem anderen Ort und Grundsteuer bezahle ich dort. Muss ich die Miete dort oder in meinem Wohnort anmelden? Bitte um schnelle Antwort !!! Vielen Dank !!!!!
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben anscheinend mit dem Mitarbeiter eine Gehaltsvereinbarung getroffen, die die Entlohnung anhand der Überlassung der Wohnung regelt.
Vollständig habe ich es nicht verstanden. Aber ich verstehe ich es so, dass Sie eine Vergütung in Höhe von 460 Euro zugesagt haben, wobei das Gehalt durch die Überlassung der Wohnung abgegolten ist.
Sie erzielen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, da der Wohnraum im Austausch mit der Arbeitsleistung überlassen wird. Der Wert der Arbeitsleistung ist in Höhe des Wertes des Sachbezugs anzusetzen. Dies sind vorliegend 460 Euro, wie im Arbeitsvertrag vereinbart.
Gleichzeitig liegt in der Lohn-"zahlung" eine Betriebsausgabe im Zusammenhang mit Ihrer z.B. gewerblichen Tätigkeit vor.
Die Einkommensteuererklärung ist einheitlich bei dem Finanzamt abzugeben, dass für den Bezirk zuständig ist, in dem sich Ihre Wohnung befindet (§ 19 AO).
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit bereits weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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