Steuerberatung an Herrn Balluff
Fragestellung
Herr Balluff,
wie telefonisch mit Ihnen besprochen: im Anhang finden Sie die nötige Infos und meine Fragen. Ich bitte um eine Quittung mit dem Hinweis : Steuerberatungskosten
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Guten Nachmittag,
um dies vorweg zu sagen: Die Zusammenveranlagung ist in allen Varianten die günstiigste Veranlagungsform.
Die Zinseinkünfte des Ehemannes haben keine weiteren Auswirkungen, da aufgrund des Sparerpauschbetrags i.H. v. 801,--/1.602,-- die Einkünfte aus Kapitalvermögen jeweils 0,-- betragen. Ein Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, falls ein Freistellungsauftrag nicht erteilt worden ist, macht natürlich Sinn.
Zu Ihrer Rückfrage, was Instandhaltung angeht: Die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage selbst ist nicht abzugsfähig. Lediglich tatsächlich durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen können in Abzug gebracht werden.
Insofern können Sie nur dadurch, dass Sie konkrete Baumaßnahmen durchführen, die Steuerlast senken.
Zu den Ergebnissen:
2015
Einzelveranlagung:
Ehemann - Erstattung 162,--
Ehefrau - Nachzahlung 3.837,--
Summe 3.675,--
Zusammenveranlagung 3.497,--
Die Nachzahlung i.H. v. 3.497,-- bei Zusammenveranlagung ist gegenüber der getrennten Veranlagung um 178,-- günstiger.
2016
Die Variante mit den höheren Schuldzinsen wirkt sich natürlich etwas günstiger aus als die Alternative.
In Variante 2 mit einer höheren Eigenkapitalfinanzierung pendelt sich das Ergebnis für die Neuimmobilie Ihres Ehemannes gegen 0,-- ein. Wohingegen bei der Variante mit höheren Schuldzinsen ermittle ich einen kleinen Verlust i.H. v. 700,--.
Einzelveranlagung - Zustandekommen der Investition
Variante 1 - höherer Schuldzins
Ehemann 5.354,--
Ehefrau 12.043,--
= Summe 17.397,--
Variante 2 - höhere Eigenkapitalquote
Ehemann 5.582,--
Ehefrau 12.043,--
= Summe 17.625,--
Zusammenveranlagung
Variante 1 17.002,--
Variante 2 17.262,--
Einzelveranlagung - Scheitern der Investition
Ehemann 5.579,--
Ehefrau 12.043,--
= Summe 17.622,--
Zusammenveranlagung
Steuerlast 17.258,--
Insgesamt lässt sich somit sagen, Sie sollten auf Zusammenveranlagung gehen. Die Steuerlast kann übrigens gesenkt werden, wenn Sie einen Privaten Rentenversicherungsvertrag auf Basis einer Einmalzahlung abschließen. Denn 80 % der gezahlten Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Berechnungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Sollten Rückfragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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wir hatten, glaube ich, vereinbart, dass die Prognoserechnungen zu einem Preis von 75,-- erstellt werden - nicht 57,--.
Ist Ihnen da ein Eingabefehler unterlaufen?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
hatten Sie meine Rückmeldung erhalten? Bitte erhöhen Sie das Honorar auf 75,--. Diesen Preis hatten wir telefonisch so vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
ich habe seit gestern Abend das Guthaben erhöht, aber wusste nicht, dass man im Portal erneut erhöhen muss.
Ich hoffe, jetzt ist alles ok.
ich habe vergessen, zu fragen :
Frau : Ankage V
Soll ich bei der Steuererklärung 2015 Rücklagen bilden, um die Überschüsse zu verringern und Steuernnachzahlung zu verhindern?
Die Heizungsanlage ist veraltet und in 3-5 Jahren möchte ich neu investieren.
Allerdings ist die Investitionssumme ( 8-Familienhaus) noch unbekannt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
A.P.