Steuer
Fragestellung
"Unser Sohn (48 Jahre) ist Geschäftsführer unserer Firma.
Ich (76 Jahre – Rentner), Gesellschafter der gleichen Firma, erhalte innerhalb eines Beratervertrages für Kundenpflege und Kontakte eine monatliche Pauschale von 500,-- Euro + MwSt., die über meine dafür eigens eingerichtete Firma monatlich abgerechnet wird.
Das bedeutet: Umsatzsteuermeldungen, Einkommensteuer, evtl. Gewerbesteuer, Kosten für Bilanz etc. – insgesamt Steuerberatungs-Kosten von ca. 1.000 Euro pro anno.
Meine Frau und ich erhalten zusammen eine monatliche Rente von 1.700,-- Euro.
Für diese alleine brauchten wir keine Einkommens-Steuer zu zahlen. Aber in Verbindung mit den 500,--Euro aus dem Beratervertrag fällt dann auch hier sehr wahrscheinlich Einkommens-Steuer an.
Ich denke, dass dies insgesamt viel zu hohe (Neben)-Kosten für ein Beratungs-Honorar von monatlich 500,-- Euro (6.000 Euro pro anno) sind.
Wieviel Einkommen-/Kirchen-Steuer/Soli müssen wir zahlen:
a) für 1.700,-- Euro Rente monatlich = Euro ???? pro anno.
b) für 1.700 Euro Rente monatlich + 500,-- Euro monatlich aus dem Berater-Vertrag = Euro ???? pro
b) für 1.700 Euro Rente monatlich + 400,-- Euro monatlich aus dem Berater-Vertrag = Euro ???? pro anno.
Das möchte ich wie folgt ändern:
Meine kleine Firma, über die nur der Beratervertrag abgerechnet wird, wird aufgelöst.
Mein Sohn zahlt mir privat monatlich 400, alternativ 500 Euro.
Frage:
Um wieviel Euro muss sein Gehalt angehoben werden, damit für ihn in der Gehaltsabrechnung netto 400/500,-- Euro übrig bleiben.
Unser Sohn Peter ist 48 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind, 5 Jahre alt.
Peter hat ein Gehalt von 4.000,-- Euro, seine Frau ein Gehalt von 2.000,-- Euro, jeweils Brutto – Steuerklasse V/III.
Peter ist privat krankenversichert.
Oder haben Sie zu meinen Vorschlägen eine bessere Alternative?
G. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich schreibe einfach schon einmal einen Teil der Antwort:
1) Einkommensteuer für Renteneinkünfte ohne weitere Einnahmen
Bei einem geschätzten Rentenbezugsbeginn im Kalenderjahr 2005, ergibt sich Sie und Ihre Ehefrau ein steuerpflichtiger Ertragsanteil in Höhe von 50 %.
Folglich ergeben sich steuerpflichtige Einnahmen i.H. v. 10.200 € ./. Werbungskostenpauschale (2 x 102,-- Renteneinkünfte seitens Ihnen und Ihre Frau) = 9.996 €.
Im Rahmen des Splittingtarifs ergibt sich hier unabhängig von weiteren abzugsfähigen Ausgaben (vgl. z.B. Krankenversicherungsbeiträge) keine festzusetzende Einkommensteuer.
Hierbei ist davon ausgegangen, dass der monatliche Rentenbetrag die Bruttorente vor Abzug von KV/PV-Beiträgen darstellt.
2) Einkommensteuer für Renteneinkünfte zzgl. gewerbliche Einkünfte über Beratungsfirma
Ermittlung der gewerblichen Einkünfte:
500,- x 12 Monate = 6.000,- Einnahmen
./. Betriebsausgaben 1.000,-
= Gewinn 5.000,-
M.E. könnte der Gewinn auch niedriger ausfallen, da Sie z.B. ein Arbeitszimmer zu Hause eingerichtet haben oder aber Arbeitsmittel wie ein Laptop, PC, Büromaterial bezahlt haben. Weiterhin könnten Fahrtkosten entstanden sein.
Auch unter Hinzurechnung des Gewinns i.H. v. 5.000,- ergibt sich keine festzusetzende Einkommensteuer.
Für Buchstabe c Ihrer ursprünglichen Anfrage ergibt sich dasselbe, wenn man die monatliche Beratungspauschale auf 400,- reduziert.
Falls es sich bei den 1.700,-- Rente um einen Nettobetrag handelt, dürfte aufgrund der teilweise abzugsfähigen KV/PV-Beiträge, ebenfalls keine Steuerbelastung entstehen. In den Varianten b und c beträgt bei einem Nettobetrag (1.700,--) das zu versteuernde Einkommen zwischen ca. 14.400,-- und 15.600,--.
Erst ab einem zu versteuerndem Einkommen von 17.000,-- ergibt sich eine Steuerbelastung (KV/PV-Beiträge i.H. v. 1.900 € abzugsfähig).
Ihr Sohn benötigt in den beiden Varianten die folgenden Bruttogehälter bei demselben Netto:
a) + 500 €
Dies entspricht einem Brutto von ca. 4.850,--
b) + 400 €
Dies entspricht einem Brutto von ca. 4.700,--
Ich habe nicht die Wirkung auf die Einkommensteuerveranlagung zusammen mit seiner Ehefrau untersucht, um einschließlich der endgültigen festzusetzenden Einkommensteuer auf das notwendige durchschn. Monatsnetto zu kommen.
Bei Ihrem Sohn habe ich einen vollen Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklasse III angerechnet.
Ihr Sohn müsste weitaus mehr Bruttogehalt beziehen als Sie hinsichtlich der Steuerberatungskosten einsparen. Auch, wenn Ihr Sohn die 500 € privat weiterleitet, ändert dies nichts daran, dass Sie weiterhin einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Unterm Strich ändert sich durch die recht teure Alternativkonstruktion
nicht sehr viel. Bei weiterem Diskussionsbedarf können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden.
Beste Grüße,
Björn Balluff
Steuerberater
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vielen Dank für den Auftrag. Die einzelnen Berechnungen scheinen aber nicht innerhalb dieses Honorars darstellbar. Ich schlage eine Erhöhung um 25 Euro vor. Ist es für Sie möglich die Frist auf Dienstag Abend - so ca. 21.00 Uhr zu verlängern? Nur, falls ich bis morgen mittag nicht fertig werde, der Auftrag nicht ausläuft.
Weiterhin benötige ich folgendes:
Wann war jeweils der Rentenbeginn? Wie hoch ist die jeweilige Rente (Sie/Ihre Frau)? Handelt es sich um eine gesetzliche Rente oder anderer Art?
Was Ihren Sohn angeht, geht es also darum, dass sein bisheriges Nettogehalt aufgrund des angegebenen Bruttogehaltes um die 400-500 Euro angehoben werden. Er soll Ihnen die Pauschale zahlen können.
Die Frage ist folglich: Wie weit muss sein Bruttogehalt angehoben werden, damit Sie die 400 oder 500 Euro bekommen können, richtig?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater