Steuer Vermietung-Verp.
Fragestellung
Ich habe auf mein miethaus 2013 ein Dach machen lassen,da altes defekt war (ca 80 jahre alt) neue Ziegeleindeckung und darunter Dämmung nach neuer Vorschrift 30 000.- € nun meine frage : kann ich das Dach als Erhaltungsaufwand steuerlich geltend machen, oder muss ich in die AFA ? Es wäre mir sehr gedient soviel als möglich gleich abzusetzen. Vielen Dank MfG Wendel-Geil Doris mail doriswendelgeil@t-online.de
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag Frau Wendel-Geil!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zum Erhaltungsaufwand gehören alle Ausgaben für die laufenden Instandhaltungsarbeiten bzw. Reparaturen sowie alle Kosten, die dadurch entstehen, dass bereits vorhandene Teile (also Ihr Dach vom Mietshaus) oder Anlagen (z.B. Heizung) erneuert oder verbessert werden.
Werden dagegen bisher noch nicht vorhandene Teile neu eingefügt (z.B. Einbau eines bisher noch nicht vorhandenen Badezimmers), liegt kein Erhaltungsaufwand, sondern Herstellungsaufwand vor, der sich nur über die Abschreibungen auswirkt.
Was heißt das für Sie?
Sie können die 30.000 Euro im Jahr der Ausgabe komplett als Erhaltungsaufwand ansetzen oder über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren verteilen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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