steuer frage
Fragestellung
Guten Tag,
ich und meine Frau leben zur Zeit in New York sind ausgewandert nun ist meine Frau schwanger und ich habe ein Job Angebot in Abu Dhabi.
Nun will meine Frau aber das Kind in Deutschland zur Welt bringen ,weil die Versorgung einfach besser ist und die Familie da ist.
Wie sieht es jetzt mit den Steuern aus? Wenn ich in Abu Dhabi arbeite und sie sich aber wieder in Deutschland anmeldet.
Wieviel prozent wird mir das Deutsche Finanzamt abnehmen.Ich werde so umgerechnet 3500 euro im Monat verdienen.
Wir sind beide Deutsch ,und wir rechnen das meine Frau so 6 Monate in Deuschland sein wird,sie wuerde sich wieder anmelden um Krankenversichert zu sein.
Wenn dann alles gut ist wuerde sie nach Geburt mit Kind sich dann wieder abmelden und zu mir nach Abu Dhabi ziehen.
Moechte halt wissen mit welchen abzuegen ich rechnen muss,meine Frau hat auch nicht vor irgenwelche Sozial leistungen zu beantragen.Es geht lediglich um die Krankenversicherung.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie und Ihre Frau sind zwei einzelne Steuerpflichtige, die getrennt voneinander zu beurteilen sind. Da Sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, besteht keine Steuerpflicht in Deutschland. Es ist vielmehr so, dass in Abu Dhabi nach den dort geltenden steuerlichen Regelungen eine Besteuerung erfolgt oder ggf. dort Steuerfreiheit besteht.
Deutschland erlangt alleine aufgrund der Tatsache, dass Ihre Frau sich zu privaten Zwecken in Deutschland aufhält kein Besteuerungsrecht an den Einkünften aus Ihrer Tätigkeit in Abu Dhabi.
Dies obliegt ohnehin nur dem Tätigkeitsstaat,dh. den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Ich nehme an, dass Ihre Frau während ihres Aufenthaltes in Deutschland keiner Tätigkeit nachgehen wird. Dies ist richtig, oder?
Dann dürfte auch für Ihre Frau keine weitere steuerliche Auswirkung gegeben sein.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass der Familienwohnsitz sich entweder in Abu Dhabi oder in New York befindet. Weil der Ort der Ansässigkeit maßgeblich auch von dem Mittelpunkt der privaten Lebensführung, d.h. dem Familienmittelpunkt (die Familie, die aus Ihnen und Ihrer Frau besteht) abhängig ist, sehe ich für Deutschland keine "Handhabe" an ein Besteuerungsrecht hinsichtlich Ihrer Einkünfte in Abu Dhabi zu kommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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