Steuer bei Wohnsitz im Aussland
Fragestellung
Guten Tag!
Ich bin österreichischer Staatsbürger, und in Österreich wohnhaft. Ich bin jetzt bei einer deutschen Firma angestellt. Einen erheblichen Teil meiner Arbeitszeit verbringe ich auf Dienstreisen im Ausland (Osteuropa), wenn ich bei der deutschen Firma im Büro bin, pendle ich von meinem österreichischen Wohnsitz.
Wo und wie muss ich meinen Gehalt versteuern?
Vielen Dank
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich wird das Besteuerungsrecht dem Staat zugewiesen, in dem Sie tätig werden. Dies können demnach die jeweiligen ausländischen Staaten sein.
Abweichend davon gilt jedoch, dass dem Staat der steuerlichen Ansässigkeit das Besteuerungsrecht zugewiesen wird, wenn weitere Voraussetzung hinsichtlich des Tätigkeitsstaates erfüllt sind:
- Das Unternehmen, dass Ihr Gehalt zahlt (deutsches Unternehmen) ist nicht im Tätigkeitsstaat ansässig.
- Personalkosten werden auch nicht von einer Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat wirtschaftlich getragen
- Ihr physischer Aufenthalt im Tätigkeitsstaat beläuft sich nicht auf mehr als 183 Tage im Kalenderjahr.
Sollte das deutsche Unternehmen keine Betriebsstätten in den jeweiligen ausländischen Staaten haben, die die Personalaufwendungen tragen, ist es möglich, dass die Besteuerung in Österreich erfolgen kann.
Dazu müssten die o.a. zeitlichen Voraussetzungen zusätzlich vorliegen.
Diese sind teilweise je nach Tätigkeitsstaat im Detail abweichend ausgestaltet. In der Regel gilt jedoch die 183 Tage Grenze.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Sollten Rückfragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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