Steuer aus Einkommen durch Vermietung
Fragestellung
Situation:
Ich lebe und arbeite in Slowenien und bin auch nicht mehr in Deutschland gemeldet. Mit meiner Schwester bilde ich seit Maerz 2013 eine Erbengemeinschaft und erhalte Einkuenfte durch Vermietung von Einfamilienhaus.
Fragen:
Wo muss ich fuer diese Einkuenfte Steuern bezahlen?
Habe ich die Moeglichkeit die Steuern auch in Deutschland zu bezahlen und nicht in Slowenien?
Oder, welche Voraussetzungen muesste es geben, dass diese Steuern auch von meiner Seite aus in Deutschland gezahlt werden koennen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage möchte ich wie folgt nach den Regeln der Plattform und im Rahmen Ihres Honorareinsatzes beantworten.
Sie sind Ihren Angaben zu Folge in Deutschland nunmehr beschränkt steuerpflichtig. In Deutschland haben Sie unbewegliches Vermögen, mit dem Sie zusammen mit Ihrer Schwester Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Da die Immobilie in Deutschland liegt, hat Deutschland das Besteuerungsrecht (das regelt auch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Slowenien) . Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungen keine Abzugseinkünfte sind (wie z B Kapitalerträge) sind Sie verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige beim Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet (Lagefinanzamt). Da Sie die Immobilie zusammen mit Ihrer Schwester besitzen, müssen Sie als. Grundstücksgemeinschaft zusätzlich eine Feststellungserklärung abgeben ( gesonderte und einheitlichen Feststellung von Einkünften). Der auf Sie entfallende Anteil der gemeinsamen Vermietungseinkünfte besteuern Sie in Deutschland nach dem allgemeinen Steuertarif (jedoch ohne Anrechnung des Grundfreibetrages). Da ich die Höhe der Einkünfte nicht kenne, hier ein Beispiel: Bei Ihnen zuzurechnenden Einkünften in Höhe von 5.000 Euro würden ca. 1.000 Euro an Steuer anfallen. Sie erhalten natürlich vom Finanzamt in Deutschland einen Steuerbescheid zugesandt, aus dem die Höhen und die Fälligkeit der Steuer hervorgeht. Das dürfte dann wohl kein Problem sein, auch von Slowenien aus die Steuer an das Finanzamt zu überweisen. Dieses jährliche Prozedur bleibt Ihnen jedoch nicht erspart.
ich hoffe, Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben und bedanke mich für Ihren Auftrag und würde mich sehr über eine hoffentlich gute Abwertung freuen.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Aufgaben zur Verfügung, mit entsprechend neuer Auftragserteilung.
Viele Grüße
Rainer Schenk, Steuerberater
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ich konnte krankheitsbedingt Ihre Mail nicht beantworten und bitte daher um Verlängerung der Deadline auf 02.06. und 18:00 Uhr.
Danke für Ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
Es ist uebrigens meine Schwester in Deutschland, die bisher mehr oder weniger die Verwaltung uebernommen hat.
Mit freundlichen Gruessen, Hans-Josef Schroers