Stellungnahme durch das BKA
Fragestellung
Mein Mann, meine Stieftochter und ich haben von inzwischen drei Ämtern (zuerst das BKA, dann ungeprüft das Jugendamt, danach ebenfalls ungeprüft die Regierung) schriftlich bestätigt bekommen, dass wir eindeutig der Reichsbürgerbewegung / Staatsleugner / Selbstverwalter zugehörig sind, nur weil mein Mann für sich und uns einen Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit beim Landratsamt gestellt hat. Und das passiert, ohne dass auch nur ein einziger Beamter mit uns je darüber gesprochen hätte, obwohl wir das mehrfach gewünscht haben!
Ausgangspunkt war unsere Bewerbung zu Pflegeeltern.
Was können wir außer unserer Petition noch tun?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrte Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Beauftragung, die ich mir erlaube auf diesem Wege wie folgt zu beantworten:
Ohne hier die Frage nach Ihrer Zugehörigkeit zu den so genannten Reichsbürgern inhaltlich bewerten zu wollen oder gar zu können ist aus meiner Sicht neben der von Ihnen bereits ausgefertigten Petition der reguläre Rechtsweg zu beschreiten.
Das Landratsamt Rosenheim hat hier mit Schreiben vom 26.06.2017 Ihren Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis abgelehnt.
Hier können Sie den Rechtsweg bestreiten. Da hier nicht über die Rechtsmittel belehrt wurde, können Sie aus meiner Sicht die verlängerte Rechtsmittelfrist von einem Jahr in Anspruch nehmen und hier gegen die Entscheidung des des Landradamts vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Dies ist sinnvollerweise zusammen mit einem Rechtsanwalt anzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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