Staatsbürgerschaft ablegen
Fragestellung
Wie kann ich ordnungsgemäss meine deutsche Staatsbürgerschaft ablegen?
Ich möchte gerne wissen wie ich ordnungsgemäss meine deutsche Staatsbürgerpflicht ablegen kann.
Bitte auch die Möglichkeiten aufzeigen die mit Straftaten oder Selbstdiffamierung nur möglich sind.
Ich habe eine Schweizer Daueraufenthaltsgenehmigung und möchte nicht mehr als in Deutschland geborener Mensch diesen Gesetztes Irrsinn mitmachen.
Daher möchte ich früher oder später meine BRD Staatsbürgerschaft ablegen
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
§ 17 Staatsangehörigkeitsgesetz regelt das wie folgt:
"(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1.
durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2.
durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
3.
durch Verzicht (§ 26),
...]
6.
durch Erklärung (§ 29) oder
7.
durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35).
§ 26 bestimmt für einen Verzicht:
(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.
(2) Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Entlassung nach § 22 [grundsätzlich Wehrpflichtige, Beamte, Richter, Soldaten oder sonstige staatliche Bedienstete für die Zeit Ihrer Diensttätigkeit] nicht erteilt werden dürfte; dies gilt jedoch nicht, wenn der Verzichtende
1.
seit mindestens zehn Jahren seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat oder
2.
als Wehrpflichtiger im Sinne des § 22 Nr. 2 in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit er besitzt, Wehrdienst geleistet hat.
(3) Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt ein mit der Aushändigung der von der Genehmigungsbehörde ausgefertigten Verzichtsurkunde. [...]."
Wenn Sie z. B. die schweizerische Staatsbürgerschaft erwerben wollte, können Sie die deutsche somit aufgeben.
Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist, § 36.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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