Spendenbescheinigung gemeinnütziger Verein
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
wir haben im Mai 2015 einen gemeinnützigen Sportverein gegründet, der mittlerweile im Vereinsregister eingetragen worden ist. Das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit anerkannt. Wir bieten den Mitgliedern verschiedene Sportarten an. Für 2015 rechnen wir mit ca. 25 Mitgliedern, für 2016 mit ca. 40.
Die 4 Mitglieder des Vorstands des Sportvereins sind alle bei der Firma X angestellt (normales Angestelltenverhältnis). Nun spendet die Firma X dem Sportverein jährlich eine Summe von ca. 10.000€ und der Sportverein stellt der Firma X eine Spendenbescheinigung aus. Auch ein Großteil der Mitglieder werden voraussichtlich Angestellte der Firma X sein.
Gibt es hierzu Bedenken (Steuerrecht, Haftung Vorstand) bezüglich Ausstellung der Spendenbescheinigung, wenn die Vorstandsmitglieder und ein Großteil der normalen Vereinsmitglieder in einem Angestelltenverhältnis der spendenden Firma X stehen? Muss bei der Ausstellung der Spendenbescheinigung auf irgendetwas geachtet werden?
Besten Dank für eine Rückmeldung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist bei ihrer Konstellation darauf zu achten, dass es sich hier nicht um eine Art Steuersparmodell handelt, wo Vermögen durch den Arbeitgeber in den Verein umgelenkt wird. Hiervon gebe ich allerdings auch nicht grundsätzlich aus, dass sich hier ja nur jeweils nach ihren Angaben um einen einmaligen jährlichen Betrag handelt unkt
Daneben sollte darauf geachtet werden, dass diese Zuwendungen auch lediglich dem Verein als juristische Person zu Gute kommen, der sie dann selbstverständlich im Rahmen seiner Vereinsarbeit weiter an die Mitglieder zB. durch die Beschaffung von entsprechenden Sportmaterialien oder Zahlung von Gebühren oder ähnlichem weitergibt.
Hintergrund hierfür ist, dass es sich hier nicht um Arbeitgeberleistungen an die Vereinsmitglieder handeln darf, die bei dem Arbeitgeber angestellt sind, sondern lediglich eine Unterstützung des Vereins, der auch Dritten, die nicht beim Arbeitgeber beschäftigt sind, offen stehen muss.
Dies ist Muster vieler Betriebssportgemeinschaften, die sich als Verein organisiert haben. Diesem Modell sollten Sie dann folgen.
Sie sollten ggf. zur Sicherheit beim Finanzamt einmal dieses Modell konkret darstellen und absegnen lassen, genauso, wie Sie die entsprechenden Muster des Finanzamtes für die Zuwendungsbestätigungen nutzen sollten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich antworten konnte und stehe Ihnen bei weiteren Nachfragebedarf gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Sie haben eine Frage im Bereich Vereinsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Kurze Rückfrage bzgl. Spendenbescheinigung: wir würden folgendes Muster verwenden:
"Muster für Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag an eine steuerbegünstigte Einrichtung: Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften,
Personenvereinigungen oder Vermögensmassen".
Pass dies aus Ihrer Sicht?
Sie finden hier:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=ACCA69086FAB8564F342
auch eine bzw. die von Ihnen gemeinte entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums.
Bei Sachzuwendungen sieht die Bescheinigung etwas anders aus, sie finden Sie auch auf der FormuL.eite.
Gerne können Sie sich weiter an mich wenden.