Spendenabzugsfähigkeit GmbH
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 1 Stunde
Fragestellung
Meine GmbH hat in 2013 1000,-€ an die Caritas gespendet. Das Finanzamt sagt, dass die Spende bei der Ermittlung der Körperschaftssteuer nicht abziehbar ist. Der Steuerberater stimmt dem zu. Haben beide recht?
Preis: 50,- €
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Grundsätzlich sind bei einer GmbH gem. § 9 KStG Spenden in bestimmter Höhe abzugsfähige Aufwendungen. An den Zuwendungsempfänger sind entsprechende Voraussetzungen geknüpft, damit die Spende bei der GmbH abzugsfähig ist. Jeder Caritas Verband wird hierbei steuerlich separat berücksichtigt und die jeweilige Caritas Einrichtung muss eine entsprechende Befreiung vom Finanzamt erteilt haben. Diese berechtigt dann auch zur Ausstellung einer entsprechenden Spendenbescheinigung (der Caritas Verband muss mildtätig und wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sein). Ob diese Voraussetzungen bei Ihrer Spende erfüllt sind, sollten Sie klären (ggf. mit der Caritas selbst). Sofern zutreffend sollte die Abzugsfähigkeit dann gegeben sein. Wir haben den das Finanzamt und Ihr Steuerberater die Nichtabzugsfähigkeit der Spende explizit begründet?
Können Sie mir das bitte mitteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
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Antwort des Experten: Vielen Dank lieber Ratsuchender!