Spekulationssteuer
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Meine Eltern haben vor 5 Jahren eine Wohnung für mich gekauft. In den ersten vier Jahren habe ich dort zur Miete gewohnt. Im letzten Jahr (2016) habe ich keine Miete mehr zahlen müssen und anfang dieses Jahres (2017) die Wohnung als Schenkung bekommen, gehört also jetzt mir. Diese Wohnung möchte ich nun verkaufen.
Ich habe im Internet gelesen, dass bei "selbstbewohnter" Immobilie keine Spekulationssteuer anfällt.
Meine Frage ist jetzt ob dieses letzte Jahr (2016), in dem ich keine Miete mehr zahlen musste als "selbst bewohnt" angerechnet wird wenn ich die Wohnung in 2018 verkaufen würde, um eine Spekulationssteuer auf die Immobilie zu vermeiden.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag!
Da Sie die ganze Zeit in der Wohnung gelebt haben - egal ob entgeltlich oder nicht - und nun per Schenkung Rechtsnachfolger sind, können Sie die Wohnung steuerfrei veräußern.
"Bei Veräußerung eines im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbenen Wirtschaftsguts ist bei der Berechnung der Veräußerungsfrist von dem Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs durch den Rechtsvorgänger auszugehen (>BFH vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942). Das Gleiche gilt auch für ein im Wege der unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge erworbenes Wirtschaftsgut." siehe Hinweis 23 EStH 2010 (Richtlinien zur Einkommensteuer)
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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Ich bedanke mich.
Ab 2016 haben Sie unentgeltlich dort gewohnt. Dann passt das.