Spekulationssteuer
Fragestellung
Hallo,
ich musste meine Häuser wegen Beschägigungen durch dritte abgeben, es kam zu einem Tauschvertrag, durch den ich andere Häuser erhielt.
Eines der beiden Häuser unterlag der 10 Jahres Frist. Hier macht jetzt das Finanzamt 46000 Euro Spekulationssteuer geltend.
Ich hatte aber gar keine Wahl, ich musste diesem Tausch zu stimmen. Für die neue Immobilie musste ich noch etwas zu zahlen. Für mich heisst es, bleibt es bei den Steuerforderungen, so bin ich theoretisch pleite. Allein erziehend, berentet usw.
Also Notariell kam nur ein Tauschvertrag zu stande. Ist die Forderung dann rechtens. Es ist von anderer Seite ja kein Geld geflossen, nur von mir.
Danke für Ihre Antwort.
Nicole
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Leider ist vor dem Hintergrund Ihrer Darstellung der Steuertatbestand gem. § 23 EStG erfüllt.
Der Tatbestand ist rein objektiver Natur. Es kommt hierbei nicht auf die Gründe des Verkaufs an. Das bedeutet es ist grds unerheblich, ob Sie zum Zwecke der Gewinnerzielung oder aus "Zwang" verkaufen. Entscheidend ist allein, dass Sie die Häuser innerhalb der sog Spekulationsfrist verkauft haben.
Es existiert allerdings zur Abwendung einer Insolvenz die Möglichkeit der Steuerstundung gem § 222 AO. Die Voraussetzungen dafür dürften vorliegen. Danach können Finanzbehörden die Steuer ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
In Ihrem Fall drohte die Insolvenz, was eine Härte iSv § 222 AO darstellen würde.
Sie sollten einen Stundungsantrag entsprechend dringed gegenüber Ihrem Finanzamt stellen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
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Es war nicht das was ich hören wollte, aber jetzt habe ich eine kompetente Aussage, mit der ich arbeiten kann.
Vielen Dank nochmals.
Klar hätte ich mir gewünscht, Sie hätten gesagt, Tauschvertrag ist kein Kaufvertrag, somit die Spekulationssteuer nicht gültig.
Aber mit der Aussage der Möglichkeit auf Stundung, hilft es mir ein wenig.
Inzwischen hat ein Steuer und Rechtsanwaltsbüro die Tätigkeit für mich übernommen.
Hier wurden schon eklatante Fehler in der Berechnung gefunden. So dass sich schon jetzt die Forderung um mehr als ein Drittel reduzieren muss (Eigennutzungsanteil).
Vielen Dank nochmals.
Mit freundlichen Grüßen
Hamer-Heimann