Spekulationssteuer Immobilien
Fragestellung
Ein Vater hat mehrere Immobilien erworben in den 90ziger Jahren, darunter eine Fabrikhalle 1995 mit einem Partner der zu 1/3 daran beteiligt war.
2005 ging der Partner und in Folge der Vater in Insolvenz in Frankreich.
Die Immobilien wurden von den Banken versteigert. Für die Fabrikhalle gab es 2007 keinen Markt und der Vater hat seine Tochter gebeten diese zum festgelegten Mindestgebot zu ersteigern.
Dazu gab es eine Vertrag mit der Bank und eine Vereinbarung mit dem Vater, dass der 2/3 des Erlöses bei einem späteren Verkauf erhält.
Jetzt wurde die Halle mit 50% Aufschlag verkauft.
Fällt jetzt Spekulationssteuer an? Wenn ja muss die Tochter auch auf die 2/3 des Erlöses zahlen, welche sie an ihren Vater abgeben muss?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für die Anfrage!
Es fällt Spekulationssteuer an. Die Frage, ob der Vater 2/3 des Erlöses versteuern muss, hängt davon ab, wie rechtsverbindlich die Verträge geschlossen sind. Lässt sich eine eindeutige Verpflichtung zur Weitergabe des Teilerlöses ableiten, so ist auch nur der Teil von der Tochter zu versteuern der bei ihr bleibt. Der Vater muss seinen Teil versteuern.
Hier können wir gerne tiefer einsteigen.
Sonnige Grüße
Ralph Arens
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Ungeachtet dessen, stellt sich die Frage, ob 2007 die Beteiligung an der Fabrikhalle im Betriebsvermögen gehalten wurde oder im Privatvermögen. ...
Hiet könnte man viele Themenfelder genauer betrachten. Die Frage ist, ob heute das noch wichtig ist und änderbar. Sollten Sie hier umfassenden Klärungsbedarf haben, sollten wir den Sachverhalt eindeutig und klar skizieren und genau die einzelnen Schritte und Vereinbarungen betrachten. Der Rahmen hierfür ist allerdings an dieser Stelle begrenzt.
Sie können gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens aus Bielefeld