Spekualtionssteuer
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2012 bewohne ich die Eigentumswohnung meiner Eltern in Köln.
Diese wurde mir am 14.11.2017 per Notartermin geschenkt.
Die Eintragung im Grundbuch der Stadt Köln erfolgte am 11.1.2018.
Bitte nennen Sie mir den frühstmöglichen Termin, zu dem ich die Wohnung Spekulationssteuerfrei verkaufen kann.
Mit freundlichen Grüßen
L. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie die Wohnung unentgeltlich seit 2012 von Ihren Eltern überlassen bekommen haben, dann können Sie sofort ohne Spekulationssteuer die Wohnung verkaufen. Das gleiche gilt, wenn Ihre Eltern selbst vor nun mehr als 10 Jahren die Wohnung erworben haben.
Als Beschenkter sind Sie Rechtsnachfolger Ihrer Eltern und kein Käufer. Für die 10 Jahresfrist oder auch 2 Jahresfrist (selbst bewohnt) kommt es nicht auf den Übergang des Eigentums an. Was zur zeitlichen Berechnung zählt, ist einzig der Tag, an dem Ihre Eltern die ETW gekauft oder fertig gebaut haben.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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