Sparguthaben
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hiller,
Ich wuerde mich freuen , wenn Sie mir weiterhelfen koennten. Ich lebe seit 15 Jahren im Ausland, wir sind offiziell aus Deutschland abgemeldet und arbeiten in einem arabischen Land, wo keine Steuern gezahlt werden muessen. Allerdings ist die politische Situation z.Zt. nicht sehr stabil, weshalb wir uns ueberlegen evtl. nach Deutschland fuer den Ruhestand zurueckzukehren in 1-2 Jahren, wenn die Situation es hier so lange zulaesst.
Aus diesem Grund hatten wir ueberlegt ob wir unser Erspartes auf unser noch bestehendes deutsches Konto ueberweisen. Nun meine Frage , muss ich Steuern auf das Sparguthaben bezahlen, wenn ja wieviel und ab welcher Summe? Als zusaetzliche Information, mein Mann und ich sind auch aus der Rentenversicherung abgemeldet und hatten es uns damals auszahlen lassen. Wir haben noch einen 17 jaehrigen Sohn im Haushalt leben und unsere 21 jaehrige Tochter studiert ohne eigenes Einkommen, also auch noch abhaengig von unsere Unterstuetzung.
Ich hoffe meine Angaben reichen aus , um eine moeglichst detailierte Auskunft zu erhalten. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Gruessen
Andrea Farhat
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Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte Frau Farhat,
vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Frage.
Zunächst gestatten Sie mir bite eine grundsätzliche Begriffsklärung: der deutschen Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich keine Sparguthaben (es gibt keine Vermögensteuer), sondern überhaupt nur die Erträge des Kapitals, d.h. die Zinsen.
Ob die Zinsen in Ihrem Fall steuerpflichtig sind oder nicht entscheidet sich nach Ihrem steuerlichen Status, d.h. ob Sie - wie bislang - im Ausland oder aber in Deutschland ansässig sind.
Solange es bei Ihrer Ansässigkeit im Ausland bleibt, sind die Zinsen auf Sparguthaben nicht steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und (als Beispiel) den Vereinigten Arabischen Emiraten bestimmt dazu, dass diese Zinsen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden können. Also nicht in dem Staat, aus dem die Zinsen kommen, sondern nur in dem Staat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird von der Bank dennoch eine Steuer einbehalten (25 % Kapitalertragsteuer auf deutsche Zinserträge), so haben Sie einen Rückerstattungsanspruch an den deutschen Fiskus. Der Steuerabzug lässt sich allerdings bereits im Vorfeld durch Vorlage einer Bescheinigung vermeiden, dass Ihr Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet. Da Sie an Ihrem Wohnort nicht besteuert werden, haben Sie also Glück und brauchen auf die Zinsen überhaupt keine Steuern zu bezahlen.
Sobald Sie nach Deutschland umziehen, sieht die Sache anders aus: die Bank behält bei Zahlung der Zinsen dann immer 25% als Kapitalertragsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Wenn Ihre Kapitalerträge als Ehepaar unter 1.602 EUR / Jahr liegen, können Sie sich allerdings durch eine Freistellungsbescheinigung von diesem Steuerabzug befreien lassen. Auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung würden Sie bis zu Zinseinnahmen von (zusammen) 1.602 EUR die Kapitalertragsteuer zurückerstattet bekommen. Darüber zahlen Sie die 25% als "Abgeltungssteuer", allerdings maximal die Steuer, die Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz entspricht. Das heißt, dass die Zinseinkünfte in Deutschland nur zu maximal 25% besteuert werden (+ Solidaritätszuschlag, also insgesamt 26,375%).
Ich hoffe, dass ich mich verständlich und vollständig ausgedrückt habe. Falls Sie etwas vermissen, stehe ich Ihnen gern über die kostenfreie Rückfragefunktion auf dieser Seite zur Verfügung. Wenn Sie zufrieden sind, freue ich mich über eine gute Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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