später Einspruch gegen Bescheid 2012 wg neuer Erkenntniss
Beantwortet
Fragestellung
Kauf einer Solaranlage 12/2012, die Umsatzsteuer wurde nicht in der Steuererklärung 2012 als Verlust aufgeführt da ich der Meinung war sie wird sowieso erstattet. Umsatzsteuererstattung in 2013 wird vom FA als Gewinn angesehen und versteuert. Einspruch gegen Bescheid 2012 um die Zahlung der Umsatzsteuer als Verlust anzuerkennen, Antwort vom FA dass Einspruch abgelehnt werden wird, da rechstkräftig und kein Einspruch mehr möglich.
FA war an der Erstellung der Steuererklärung 2012 beteiligt, beispielsweise wurde mir telefonisch mitgeteilt, was in die Einnahmen/Überschussrechnung gehört bzw dass diese benötigt wird. Dass die Umsatzsteuer als Verlust zu rechnen ist wurde aber nicht mitgeteilt. Ich habe hierfür aber keine Nachweise.
Ist ein verspäteter Einspruch wg neuer Erkenntnisse möglich oder ist mein Verhalten grob fahrlässig? Gibt es ggf andere Gründe für verspäteten Einspruch?
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vor kurzem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass in so einem Fall eine Änderungsmöglichkeit nach § 129 AO besteht, da eine sog. offenbare Unrichtigkeit vor liegt.
Denn das Finanzamt kannte bei der Prüfung Ihrer Einkommensteuerbescheides Ihre Umsatzsteuerzahlungen des Jahres 2012 und hätte deshalb die Möglichkeit gehabt diese als Aufwendungen beim Erlass des Bescheides zu berücksichtigen.
Sie sollten das Finantamt auf das BFH Urteil vom 27.08.2013 - VIII R 9/11 (veröffentlicht am 13.11.2013) hinweisen und darum bitten den Bescheid nach § 129 AO zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert
Steuerberater
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