Selbstständigkeit neben dem Beruf
Fragestellung
"Hallo! Mein Name ist Eugen Eichner. Ich habe vor neben meinem Beruf(Arbeitnehmer) noch Einzelhandel zu betreiben(in China einkaufen in EU verkaufen), habe aber nur wenig Wissen.
1. Erste Frage: gibt es eine Grenze was ich als Selbständiger neben meinen Beruf als Arbeitnehmer verdienen darf?
2.Die Steuererklärung von meinem Beruf und die Steuererklärung von meiner Selbstständigkeit , haben sie Einfluss aufeinander?
3. Ich habe mal gehört , dass man als Selbständiger MwSt. zurück bekommt, welcher MwSt. ist hier gemeint? Ist das das was man bei der Wareneinfuhr nach Deutschland an der Zoll zahlen muss oder ist das dieser MwSt. was ich in meiner Rechnung an meine Kunden schreibe? Ich persönlich tippe auf das erste , es ist halt dieser MwSt was ich selber bezahlen musste, wollte aber sicher sein.
4. Was ist steuerlich gesehen besser, Eigenkapital zu investieren oder Kredit aufzunehmen?
5. Kann man die Transportkosten und die Mietkosten(Lagerhalle) absteuern?
6.Ich habe mir eine kleine Skizze gemacht, sie sieht so aus:
Das erste Jahr:
mit meinem Beruf verdiene ich: 1800Eur/ Monat
21600Eur/ Jahr
mit dem Einzelhandel :
Umsatz 100.000Eur
MwSt(Zoll) 12.500Eur
Gewinn 18.000Eur
Das zweite Jahr:
mit meinem Beruf verdiene ich: 1800Eur/ Monat
21600Eur/ Jahr
mit dem Einzelhandel:
Umsatz 120.000Eur
MwSt(Zoll) 11.500Eur
Gewinn 33.000Eur
6. Welche Rechtsform wäre für meinen Unternehmen am besten?
Danke vielmals!
Mit freundlichen Grüssen
Eugen Eichner.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrter Herr Eichner,
vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Fragen, ich will versuchen, diese einfach in Ihrer Reihenfolge zu beantworten.
1. Nein, steuerlich gibt es keine Grenze. Der Gewinn aus Ihrer gewerblichen (Neben-) Tätigkeit wird allerdings in Ihre Einkommensteuerveranlagung einbezogen und erhöht damit das insgesamt zu versteuernde Einkommen. Sie müssen somit insgesamt mehr Steuern zahlen und durch die Steuerprogression erhöht sich auch der Steuersatz auf das Einkommen. Hinweis: um arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie Ihre Nebentätigkeit VORAB vom Arbeitgeber genehmigen lassen bzw. diesem anzeigen - bitte schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, was dort zum Thema Nebentätigkeiten steht!
2. Wie bereits erwähnt wird der Gewinn aus dem Gewerbe in Ihre Steuerveranlagung einbezogen. Sie geben ja als eine Person nur eine (Gesamt-) Einkommensteuererklärung ab. In dieser erklären Sie sowohl den Überschuss aus der Angestelltentätigkeit (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) als auch den Gewinn aus dem Gewerbe (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Aus beiden Elementen berechnet sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Steuerschuld. Nach Abzug der Lohnsteuer (die von Ihrem Gehalt abgezogen wird) müssen Sie - falls Sie einen gewerblichen Gewinn erzielen - noch Steuern nachzahlen. Umgekehrt gilt: wenn ein Verlust anfällt, so reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und Sie erhalten eine Steuererstattung.
3. Mehrwertsteuer - oder in Ihrem Fall als Selbstständiger - auch Umsatzsteuer:
Da Ihr (geschätzter) Jahresumsatz über 17.500 € liegt, müssen Sie vom - ersten Umsatz an - Ihren Kunden auch die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Diese müssen Sie an das Finanzamt abführen. Davon abziehen können Sie jedoch die Vorsteuer, d.h. die Ihnen von Ihren Geschäftspartnern in Rechnung gestellten Steuerbeträge. Dazu gehört auch die beim Import aus China an die Zollverwaltung zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer, jedoch NICHT der Zoll (dabei handelt es sich um Kosten, die Sie nicht erstattet bekommen, aber natürlich als geschäftlichen Aufwand - Warenbezugskosten - gewinnmindernd abziehen können). Das Finanzamt (FA) wird Sie nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit auffordern, monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. In der Voranmeldung wird die abzuführende und zu zahlende Steuer von Ihnen selbst berechnet und in einem elektronischen Verfahren an das FA gemeldet.
4. Die Frage ist ohne genaue Kenntnis Ihrer persönlichen finanziellen Situation nicht zu beantworten. Falls Sie einen Kredit aufnehmen, können natürlich die Zinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Allerdings müssen Sie diese auch erst einmal verdienen. Grundsätzlich halte ich es für besser, Eigenkapital einzusetzen, wenn Sie über entsprechende Mittel verfügen.
5. Bei diesen Kosten handelt es sich selbstverständlich um ganz "normale" Betriebsausgaben, die Ihren Gewinn aus dem Betrieb mindern.
6. Die Angaben zur MwSt in Ihrer Skizze sind für mich nicht ganz schlüssig - soll darin der Zoll enthalten sein? (s. zu 3.) - Die Umsatzsteuer bzw. MwSt betrifft Sie auch nicht wirklich als Kosten, da Sie nur die von Ihren Kunden erhobene Steuer an das Finanzamt abführen - es handelt sich daher um eine Art "durchlaufender Posten".
Wenn Ihre Gewinnerwartungen so eintreffen, kommt es (s.1./2.) zu erheblichen Steuernachzahlungen. Das FA wird daher Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld festsetzen.
Rechtsform: Sie sollten zunächst als Einzelunternehmen starten (keine besonderen Vorkehrungen nötig), bis Sie wissen, ob alles so funktioniert, wie Sie es sich vorstellen. Alle anderen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (Personengesellschaft, z.B. GmbH & Co. KG, oder Kapitalgesellschaft, z.B. (Mini-) GmbH) erfordern größeren Aufwand, mehr Kosten und sind umständlicher im täglichen Handling. "Steuersparmodelle" gibt es ohnehin in diesem Bereich nicht, so dass diese Überlegung hierbei keine große Rolle spielt.
Ich hoffe, Ihre Fragen möglichst vollständig und verständlich beantwortet zu haben; bitte nutzen Sie ansonsten die kostenfreie Rückfragefunktion auf dieser Seite. Die von Ihnen gestellten Fragen und meine Antworten darauf kratzen allerdings allenfalls an der Oberfläche der gesamten Thematik. Ich empfehle Ihnen, Ihre Existenzgründung und die Aufnahme Ihres Geschäfts von einem Steuerberater begleiten zu lassen. Gern stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und mache Ihnen gern ein attraktives Angebot. Sie finden mich im Internet, wenn Sie meinen Namen (Steuerberater Ulrich Hiller) googeln - gern können wir einmal - ohne Kosten für Sie - telefonieren, damit Sie sich ein persönliches Bild verschaffen können. Wenn Sie zufrieden sind, freue ich mich natürlich über eine gute Bewertung auf dieser Plattform.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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