Selbstständige mit Projektproblem
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einem Problem an Sie, wo ich dringend eine Auskunft brauche.
Ich bin selbstständig im Bereich "Erstellung Technische Zeichnungen". In diesem Bereich hatte ich von einem Kunden den Auftrag, ein Projekt von einem CAD-System in ein anderes zu übernehmen, da vom Endkunden eine andere Anforderung bestand, als der Kunde erfüllen konnte. Dies war schon im letzten Jahr der Fall. Der Endkunde ist ein öffentlicher Auftraggeber.
Nun habe ich diese Arbeit getan und im August eine Rechnung für die erbrachte Leistung gelegt. Leider wurde diese auch nach mehrmaligem Mahnen nicht bezahlt. Auch nach Einschaltung eines Inkasso-Büros und eines Anwaltes, welcher vor Gericht einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat, ist nichts geschehen.
Nun habe ich über einen anderen Kunden eine Anfrage für das selbe Projekt erhalten, die Zeichnungen noch einmal zu erstellen. Dadurch habe ich auch erfahren, das der Endkunde nicht gezahlt hat.
Nun zu meiner Frage: Da ich ja schon einen Vollstreckungsbescheid erwirkt habe, darf ich diesen Auftrag ein zweites Mal über eine andere Firma noch einmal annehmen oder würde es da rechtlich zu Problemen kommen? Ich möchte nicht, das ich hinterher vor Gericht muß, weil dies nicht erlaubt ist. Noch zur Info, der Auftrag der ersten Firma erfolgte Fernmündlich über Telefon, es gab keine schriftlichen Vereinbarungen, lediglich mein Preis wurde schriftlich akzeptiert.
Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie mich gerne kontaktieren.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Frage beantwortet sich maßgeblich nach dem bisherigen Vertrag. So wie ich Sie verstehe gibt es jedoch keinen schriftlichen Vertrag. Damit ist darauf abzustellen, was mündlich vereinbart wurde oder vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
Dies ist hier die Frage, wer später über die technischen Zeichnungen verfügen darf. Waren diese allein für Ihren Auftraggeber zur weiteren Verwendung bestimmt, so dürften Sie die Daten nicht weitergeben. Dabei kommt es meines Erachtens darauf an, wie konkret diese Daten auf ein einzelnes Projekt zugeschnitten sind. Abzustellen wäre auch darauf, was in dieser Branche üblich ist. Haben Sie ggf. Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw ein Standard-Vertragsformular, was Sie mir zur Verfügung stellen könnten? Dann würde ich dieses auf diese Punkte durchsehen.
Wenn Sie nämlich weiterhin über die technischen Zeichnungen verfügen dürften, könnten Sie bedenkenlos den neuen Auftrag annehmen. Zu beachten wäre ggf. nur, dass nicht eine stundenweise Abrechnung vereinbart wird. Es könnte nämlich als Betrug zu qualifzieren sein, wenn Sie auf Stundenbasis die bereits bei Auftrag 1 angefallen Stunden ebenfalls gegenüber dem Kunden 2 abrechnen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören und stehe für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel. 07127 349 - 1208
Fax 07127 349 - 8731
info@rechtsanwalt-kromer.de
www.rechtsanwalt-kromer.de
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leider habe ich keine Vertragsunterlagen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ich kann Ihnen aber gern das Angebot, nach welchem der Auftrag vergeben und erledigt wurde, zusenden. Vielleicht ergibt sich daraus schon der Sachverhalt.
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort.
sehr gerne senden Sie mir das Angebot zu. Meine Kontaktdaten finden SIe in meiner Signatur.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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