selbstausgebauten Camper verkaufen: Gewinn Versteuern?
Fragestellung
Hallo!
Ich habe mit meinem Freund (er ist Spanier und auch dort gemeldet. Ich bin in Deutschland gemeldet) einen Kastenwagen gekauft, den wir gerade zu einem Camper ausbauen. Wenn er fertig ist wollen wir ihn in Deutschland verkaufen, für vll 70.000€. Natürlich hatten wir einige Ausgaben.
Wir haben kein Gewerbe angemeldet.
Müssen wir die potentiell 70.000€ versteuern? Wenn ja, können wir dann auch die Ausgaben die wir hatten von der Steuer absetzen? Wenn wieder ja: ist es egal wenn die Rechnungen von unseren Ausgaben nicht vom selben Jahr sind wie der Verkauf des Campers?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
C.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
ist diese Tätigkeit, d.h der Erwerb von Gebraucht-Kfz in Verbindung mit dem Ausbau/Umbau zu einem neuen Fahrzeug nicht wiederholt vorgesehen, könnte ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.
Dies wäre jedoch nur innerhalb einer Veräußerungsfrist von einem Jahr der Fall. Wenn Sie dies nur einmalig vorhaben und nach mehr als einem Jahr veräußern ist es auf jeden Fall steuerfrei.
In § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG werden Gegenstände des täglichen Gebrauchs von der Besteuerung ausgeschlossen. Der BFH hat dazu entschieden, dass hierunter solche Gegenstände fallen, die einer Abnutzung unterliegen. Damit wäre der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen nicht steuerpflichtig. Es wird sich hier allgemein auch auf das Kriterium Wertsteigerungspotenzial gestützt. Dies ist isoliert bei dem gebrauchten Kastenwagen sicherlich nicht der Fall.
Weiterhin setzt die Besteuerung nach § 23 EStG voraus, dass das angeschaffte und das veräußerte Wirtschaftsgut identisch sind. Sie bauen den Kastenwagen jedoch in einen Camper um. Es ist nicht mehr dasselbe Wirtschaftsgut. Insofern würde ich eine Besteuerung ausschließen.
Zwei Alternativen bestehen:
a) Verkauf nach mehr als einem Jahr
Verkauf ist steuerfrei
b) Verkauf innerhalb eines Jahres
Nach o.a. Begründung ist der Verkauf des Campers wohl steuerfrei. Da jedoch im Gesetzeswortlaut auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs abgestellt wird und dieser Begriff einer anderen Auslegung zugänglich ist, sollte dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung im Begleitschreiben der Vorgang offengelegt werden.
Wenn es dann zu keiner Erfassung der Einkünfte (Einnahmen 70.000 € ./. Einkauf Kastenwagen ./. Aufwand Umbau), würde das Finanzamt auch nicht nachträglich den Vorgang erfassen können. Es gibt leider keine BFH-Rechtsprechnung, die diese Konstellation bereits aufgegriffen hätte.
Dies kann vermieden werden, wenn Alternative a) genutzt wird.
Bei einer wiederholt angelegten Tätigkeit liegt Gewerblichkeit vor.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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ich kann die gesetzte Deadline leider nicht einhalten. Könnten Sie diese bis morgen Vormittag verlängern?
Vielen Dank,
Björn Balluff
ja morgen vormittag wäre auch noch ok. um wieviel uhr ca?
Vielen Dank!