Selbst genutzte Immobilie
Fragestellung
Guten Tag Herr Peiker!
In 2017 habe ich zusammen mit einem Lebensgefährten ein Einfamilienhaus zur Selbstnutzung gekauft. Ist das richtig, dass wir von der Anschaffung keine Kosten (Darlehenskosten, Notar, Abschreibung, Grunderwerbssteuer, o.ä.) absetzen können?
Wir besitzen das Haus gemeinsam und teilen alle Kosten 50/50. Kann ich die Lohnkosten von Handwerkern oder haushaltsnahen Dienstleistern jeweils zu 50% in meiner Steurerklärung und in der meines Lebensgefährten absetzen? Bedarf das einer besonderen Erklärung?
Herzlichen Dank für Ihre Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
K. F.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ihre Fragen kann ich Ihnen gerne wie folgt beantworten.
Leider haben Sie mit Ihrer Vermutung recht. Bei selbst genutzten Immobilien sind die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abziehbar, da diese privat veranlasst sind. Privatausgaben sind steuerrechtlich allgemein nicht zu berücksichigen, § 12 Nr.1 EStG.
Kosten für Haushaltsnahe Diens- und Handwerksleistungen können Sie gem. § 35a EStG von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Bei der Aufteilung kommt es dabei darauf an wer von Ihnen die Rechnungen tatsächlich gezahlt hat. Eine Aufteilung der Kosten nach einem geschätzten Aufteilungsmaßstab von 50/50 entspricht nicht dem Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zu beachten ist hier auch, dass bei Handwerksleistungen nur in die in Rechnung gestellten Lohnkosten angesetzt werden können. Darüber hinaus müssen dieses Aufwendunge mit einer Originalrechnung belegt werden können. Die Bezahlt der Handwerker darf nicht bar erfolgen!
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit benatwortet haben zu können. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne bei mir melden. Über eine postitive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank für Ihre schnelle und vor allem positive Bewertung! Bei Fragen können Sie gerne wieder auf mich zukommen.
Viele Grüße
Patrick Peiker | Steuerberater