Segelschiff auf Firmengelände - Eigentümer unbekannt
Fragestellung
Unsere Firma hat ein Firmengelände mit Gebäuden gekauft, welches umgebaut wird. Der alte Eigentümer hatte dort Stellplätze für Wohnwagen etc. vermietet. Sämtliche Verträge wurden gekündigt und die untergestellten Fahrzeuge abgeholt. Übrig geblieben ist ein Segelschiff auf einem Trailer. Es sind keine Unterlagen vorhanden, wem das Schiff gehört und auch wird kein Mietzins gezahlt. Über das Kennzeichen am Tailer wurde der Halter ermittelt. Der Halter hat das Schiff vor Jahren verkauft und der neue Eigentümer sollte den Trailer ummelden, was er aber anscheinend nicht tat. Telefonate mit ihm und seinem Bruder, der Miteigentümer war, verlaufen ergebnislos. Keine Angaben über den Eigentümer/Käufer zu erfahren, da alles zu lange her sei und keine schriftlichen Unterlagen vorhanden sind. Das Schiff muss jedoch alsbald wegen der Baumaßnahmen vom Grundstück verschwinden.Was können wir tun?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können zunächst den Verkäufer auf Räumung in Anspruch nehmen, wenn dieser sich, gegebenenfalls im Kaufvertrag, verpflichtet hat, das Gelände in entsprechendem Zustand an Sie zu übergeben.
Wenn der Verkäufer hierzu nicht verpflichtet gewesen ist, müssten Sie sich an den derzeitigen Eigentümer wenden und ihn unter Fristsetzung zur Abholung auffordern.
Theoretisch können Sie sich auch an den Halter wenden, da dieser in seiner Eigenschaft als Halter für den Trailer zumindest verantwortlich ist, solange er Halter des Fahrzeugs ist.
Sollten sämtliche Dinge diesbezüglich nicht erfolgreich sein, können Sie einen anderweitigen Platz anmieten, das Fahrzeug hierauf abstellen und sämtliche Kosten gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Sie sollten dies innerhalb eines Schreibens mit kurzer Fristsetzung zur Abholung gleichzeitig darstellen und auch auf die entsprechenden Kostentragungspflicht hinweisen.
Nach dem verbringen und weiter ausbleibender Reaktion können Sie hier gegebenenfalls auch die Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen und dann den Trailer versteigern lassen, um die verauslagten Kosten wiederzuerlangen.
Da die Angelegenheit hier nicht einfach ist, empfehle ich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes, insbesondere auch in Bezug auf die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen hinsichtlich der in Betracht kommenden Personen, die für das Fahrzeug bzw. die Räumung verantwortlich sind und insbesondere auch im Hinblick auf eine gerichtliche Geltendmachung. Die Kosten des Rechtsanwaltes können Sie hier grundsätzlich auch als Schadenersatz geltend machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bis hierher hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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