Schweißerfahrung fehlt
Fragestellung
Hallo, ich bin seit 3 jahren schweißer und schweiße auch prüfnähte zuverlässig, doch nun hat mich mein arbeitgeber in die "hauptfirma" auf montage geschickt da ich nur in einer tochterfirma angestellt bin. Meine arbeitsstelle ist in Sachsen und man hat mich nach bayern geschickt, sozusagen als aushilfsschweißer. Zwar erst seit beginn der woche aber da die Qualitätsansprüche an die schweißnähte so unglaublich hoch sind, bin ich mir immer sicherer dass ich die nötige erfahrung und handfertigkeiten noch nicht in diesem umpfang besitze wie es eigentlich von nöten wäre. Nun frage ich mich ob ich kosequenzen zu erwarten habe wenn ich meinem zuständigen meister sage das ich mich der sache nicht gewachsen fühle und ich die nötige erfahrung einfach noch nicht im vollem umfang besitze, und den auswärtseinsatz somit beenden möchte, denn mit sicht auf die anforderungen die gefordert sind würde ich am ende nur "schrott"produzieren da nacharbeiten einfach zu viel zeit und geld in anspruch nehmen würden.
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Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragesteller,
ich sehe weder unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsverweigerung noch unter dem Gesichtspunkt Kündigungsgrund Probleme.
Ganz im Gegenteil, ein ehrliches Gespräch zeugt von Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Arbeitgeber.
Grundsätzlich hat ihr Arbeitgeber ein Direktionsrecht, d.h. er kann bestimmen wo er Sie einsetzt. Möglicherweise wachsen Sie auch an den Aufgaben, die Ihnen zugeteilt werden. Nach dem Arbeitsvertrag haben Sie die dort festgelegte oder ähnliche Arbeiten zu verrichten; wenn Sie dafür jedoch nicht qualifiziert sind, brauchen Sie nichts zu befürchten.
Vielmehr signalisieren sie, dass Sie nur gute Arbeit verrichten möchten. Wenn man Sie trotzdem dort belässt, wird man ihnen bei einem Fehler auch keinen Vorwurf machen können. Ein Kündigungs- oder Abmahnungsgrund liegt jedenfalls nicht vor.
Überlegen Sie, ob Sie ihr Anliegen schriftlich oder mündlich vortragen wollen. Ich helfe Ihnen gerne im weiteren Verlauf, kontaktieren Sie mich einfach hier.
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Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt