Schulden Ehepartner
Fragestellung
hallo,
Wie kann ich evtl. Schulden, die mein Mann in unserer Ehe Macht entkommen. Geht das mit einem Gütertrennungsvertrag?
Mein Mann fährt des öfteren alkoholisiert Auto und ich habe vor den Konsequenzen Angst. Schneller als man glaubt sind hier tausende von Euro schaden da, die er ja wohl dann selbst zahlen muss???
Auch in seiner Selbständigkeit als Fliesenleger haben wir des öfteren schon Schaden zurück bezahlt. Ich möchte nicht immer für seine Fehler gerade stehen müssen
Mfg
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage.
Sie können natürlich einen Vertrag vor dem Notar schließen und Gütertrennung vereinbaren.
Erforderlich ist dies aber nicht.
Wenn Sie bislang keinen Vertrag geschlossen haben, dann befinden Sie sich jetzt in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB.
Wenn Sie sich § 1363 II BGB im Wortlaut ansehen, dann heißt es dort:
(2) 1Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.
Das bedeutet, Sie haben trotz der Ehe zwei absolut getrennte Vermögensmassen, mit der Folge, dass Gläubiger Ihres Mannes, egal ob nun aus einem Verkehrsunfall oder aus Gewährleistungsansprüchen, in keinem Falle auf Ihr Vermögen zugreifen können.
Ansprüche können auch nur dann gegen Sie gerichtet werden, wenn Sie selbst Vertragspartner geworden sind oder aber den Schaden selbst (mit-)verursacht haben.
Ansonsten haften Sie nicht und müssen auch nicht für die Schäden Ihres Mannes einstehen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
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