Schenkungssteuer
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Joswig,
wir haben bereits 2012 das von uns bewohnte Reihenhaus an unsere Tochter übertragen.
Ich bin Eigentümerin eines, von unserer Tochter bewohnten Reihenendhauses, im Wert von ca. 600.000,-- EUR.
Mein Ehemann ist Eigentümer von zwei Eigentumswohnungen im Wert von ca. je 250.000,-- EUR.
Wir möchten nach 2022 das Haus an unsere Tochter übertragen, was dann ihren Freibetrag überschreiten würde, da ich Alleineigentümerin bin.
Jetzt folgende Frage:
Wenn ich heute meinem Ehemann die Hälfte des Hauses schenke, und er mir im Gegenzug eine
Eigentumswohnung plus 50.000,-- EUR schenkt, die Schenkungen sich praktisch ausgleichen, wie ist es dann mit den Freibeträgen unter uns Eheleuten?
Wenn z.B. in 5 Jahren ein Erbfall eintreten würde (hoffentlich nicht), sind dann schon 300.000,-- EUR Freibetrag ausgeschöpft oder sind sie noch voll vorhanden?
Mit freundlichen Grüßen
Anke M.
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Antwort von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig
Sehr geehrte Ratsuchende,
da jede Schenkung für sich betrachtet wird, wären bei der von Ihnen vorgeschlagenen Konstellation die Euro 300.000,- verbraucht.
Da unter Ehegatten alle 10 Jahre Euro 500.000,- Schenkungen steuerfrei sind, verbleiben Euro 200.000,-.
Wenn die Werte der Immobilien, die Sie nennen korrekt sind, wäre statt einer Schenkung eine entgeltiche Übertragung denkbar. Statt der Kaufpreiszahlung in Euro, erhalten Sie eine ETW und Euro 50.000,-. Da zwischen Ehegatten auch keine Grunderwerbsteuer anfällt , aus meiner Sicht eine Überleugng wert.
Sie hätten dann den vollen Freibetrag von Euro 500.000,- für weitere Schenkungen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
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