Schenkungssteuer
Fragestellung
Mutter (M) = Wohnsitz in Deutschland
Sohn (S) = Wohnsitz in Kalifornien
Frage: M schenkt in 2018 an S einen Betrag über 350.000,00 € .
Welche schenkungsteuerlichen Folgen treten ein ?
S = beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig wegen dem Freibetrag von 400.000 €.
Auch die Möglichkeit hinsichtlich des Antrags auf unbeschränkte Steuerpflicht berücksichtigen - für S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zur Schenkungsteuer auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes.
Die Schenkung ist unbeschränkt steuerpflichtig, da eine der beteiligten Personen (M) Inländerin ist, § 2 Abs. 2 Nr. 1 a ErbStG. Somit ist die Schenkung in Deutschland grundsätzlich nach § 1 Abs.1 Nr. 3 i.V.m. § 7 Abs.1 Nr.1 ErbStG steuerpflichtig. Dass S seinen Wohnsitz in Kalifornien hat, ist für die deutsche Steuerpflicht nicht relevant.
Dem S steht ein Freibetrag von 400.000 € zu. Sofern im Zeitraum von 10 Jahren vor dieser Schenkung keine weiteren Schenkungen von M an S gemacht wurden, ist dieser Freibetrag somit nicht ausgeschöpft. Es wäre demnach in Deutschland keine Schenkungsteuer zu zahlen.
Die Ausübung der von Ihnen angesprochenen Option zur unbeschränkten Steuerpflicht ist nicht erforderlich, da, wie oben ausgeführt, ohnehin die unbeschränkte Steuerpflicht gilt. Zudem wäre die Ausübung der Option für Schenkungen nach dem 23.06.2017 nicht mehr möglich.
Möglicherweise besteht für S in den USA für die Schenkung eine Steuerpflicht, was hier leider nicht beurteilt werden kann.
Zusammenfassung:
Für die Schenkung besteht in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht. Jedoch ist der geltende Freibetrag von 400.000 € für durch die Schenkung nicht ausgeschöpft, somit ist keine Schenkungsteuer zu zahlen.
Sollten 10 Jahre vor oder nach der Schenkung weitere Schenkungen erfolgt sein bzw. noch erfolgen, bitte ich zu beachten, dass dies Schenkungssteuerrechtlich relevant ist, da der Freibetrag von 400.000 € für einen Zeitraum von 10 Jahren gilt.
Eine mögliche Steuerpflicht in den USA ist ebenfalls noch zu beachten.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben zu können. Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, so scheuen Sie sich bitte nicht mich über die Kommentarfunktion zu kontaktieren. Über eine positive Bewertung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker
Steuerberater
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