Schenkung?
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in den letzten Jahren meinem Stiefsohn Geld gegeben, um sich an einem firmeninternen Bonusprogramm für Führungskräfte zu beteiligen (Anteile an der Firma).
Nun scheidet er aus, und muss seine Anteile (mit erheblichen Gewinn) zurückgeben.
Die eingezahlten Beträge erhält er 1:1, den "Gewinn/Wertsteigerung" wird von seinem Unternehmen nach Abzug der Kapitalertragssteuer von 25% an ihn ausgezahlt. Soweit alles klar.
Nun möchte er mir das geliehen Geld zurückgeben und mich an dem "Gewinn" beteiligen.
Was ist zu beachten wenn er mir nun die Summe in Höhe von rund 60 TEUR zurückzahlt und mich am Gewinn beteiligt. Er könnte die Gewinnbeteiligung auch tlw. an seine Mutter überweisen.
Was ist zu beachten?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal wäre es sinnvoll das zinslose Darlehen schriftlich festzuhalten. Datiert werden sollte der Vertrag auf/vor dem Datum der Darlehensgewährung.
Der Stiefsohn sollte nach Erhalt der Auszahlung das Darlehen zurückzahlen.
Durch eine zweite Überweisung kann dann die Schenkung des Gewinnanteils durchgeführt werden. Der Freibetrag würde für Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren 20.000 Euro betragen. Insofern der Gewinnanteil der "geschenkt" wird, diesen Betrag nicht überschreitet, wird keine Schenkungssteuer anfallen. Bei einer Zahlung des Gewinnanteils an die Mutter statt an Sie, würde derselbe Freibetrag gelten. Somit kein Unterschied.
Der Klarheit wegen, sollten die Überweisungen eindeutige Verwendungszwecke enthalten (z.B. "Rückzahlung Darlehen" bzw. "Schenkung Gewinnanteil").
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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