Scheinselbständigkeit
Fragestellung
Bisher war ich selbstständig als Kleinunternehmer im Bereich Tourismus tätig. Ich habe für mein eigenes Home Office Reisebüro Buchungen getätigt allerdings in nicht relevantet Größenordnung und für einen Auftraggeber gearbeitet. mein Jahresgewinn überstieg nicht die 17500. nun hätte ich die Möglichkeit für einen Auftraggeber tätig zu werden mit einen Jahresumsatz vor steuer und Abzüge von ca 35000-40000. Rentenversichert bin ich noch durch meine Beide. kindr 6 Monate und 2 Jahre
Wie kann ich verhindern als Scheinselbständig angesehrn zu werden?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
damit Sie nicht als Scheinselbstständig angesehen werden, obwohl Sie nur einen Auftraggeber haben, müssen Sie in dem Vertrag auf klare Abgrenzungen zu einer typischen Arbeitnehmertätigkeit achten:
- freie Zeiteinteilung
- nicht in die Organisation des Auftraggebers eingebunden
- kein Anspruch auf Urlaub bzw. Zahlung der Vergütung bei Krankheit
- keine Weisungsgebundenheit
Dies sind nur Indizien für die Selbstständigkeit / gegen die Arbeitnehmereigenschaft. Es kommt auf das Gesamtbild an. Daher sollte der Vertrag ggf. noch abschließend geprüft werden.
Wenn Sie die o.a. Regeln beachten, ist die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit in jedem Fall recht gering.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfrage können Sie mich gerne per Kommentarfunktion kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Um konkretere Antworten liefern zu können, benötige ich schon Informationen zu der Organisation zwischen Ihnen und dem einzigsten Auftraggeber und wie flexibel hinsichtlich der Regelungen im Vertrag man dort ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff