Scheinehe
Fragestellung
Guten Tag,
im Jahr 2012 habe ich im Libanon einen Mann geheiratet. Im Zuge der Familienzusammenführung ist dieser Anfang April 2013 mit einem 90-tägigen Besuchervisum ( erteilt von der deutschen Botschaft im Libanon) nach Deutschland eingereist. Nach 3 Wochen ist mein noch Ehemann spurlos verschwunden und wo anders untergetaucht. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Scheinehe zum Erwerb eines Aufenthaltstitels gehandelt hat. Kurz nach seiner Flucht hat mein noch Ehemann ein Facebook-Profil hinterlegt (bis heute noch) und hat meiner Familie, meiner Tochter und mich bedroht und versucht zu erpressen. Ich habe sofort die Polizei und Ausländerbehörde informiert. Mein noch Ehemann wurde zur Aufenthaltsermittlung bzw. Abschiebehaft ausgeschrieben. Vor 3 Monaten wurde er in einem anderen Bundesland festgenommen, musste jedoch nach 24 Stunden freigelassen werden, da er angab, seinen Pass nicht mehr zu besitzen. Somit war eine Abschiebung nicht mehr möglich, da er ohne Pass als staatenlos gilt. Seitens der Ausländerbehörde Oberhausen wurde eine Passersatzpapierbeschaffung eingeleitet, ob wohl ich eine Kopie seines Passes besitze.
Mein noch Ehemann ist bis heute auf freien Fuß.
Er wurde wieder zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, jedoch scheint die Polizei Oberhausen und Ausländerbehörde Oberhausen keinerlei Interesse mehr an den Fall zu haben.
Ich habe eine schwerbehinderte Tochter die mir vor einigen Tagen mitgeteilt hat, dass Sie meinen noch Ehemann vor Ihrer Schule gesehen hat. Ich habe große Angst um meine Tochter! Dieser Mann soll endlich weg hier!
Ich wurde für den Erwerb eines Aufenthaltstitels missbraucht. Ich fordere die Abschiebung meines noch Ehemannes! Ich brauche einen Anwalt der mich hier begleitet und meine Forderung durchsetzt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung der von Ihnen gelieferten Informationen, des vorgegebenen Zeitrahmens und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Um es gleich vorweg zu nehmen: Einen direkten Anspruch gegen den Staat auf Abschiebung Ihres Mannes haben Sie nicht.
Verständlich ist jedoch, dass Sie ein Interesse daran haben, daher bin ich Ihnen gerne dabei behilflich, Wege zu finden, wie Sie Ihr Ziel weiter erreichen können.
Die Ihnen vorliegende Passkopie kann nur als Indiz verwendet werden, nicht jedoch als Passersatz.
Wie Sie mitteilen, hatten Sie bereits für die Einleitung eines Strafverfahrens gesorgt. Hier sehe ich den vielversprechendsten Ansatz, da Sie als Geschädigte über einen Rechtsanwalt ein Recht auf Akteneinsicht haben und die Abschiebung über dieses Strafverfahen eventuell forciert werden kann. Ohne den Verfahrensstand zu kennen, wäre hier jedoch jeder weitere Rat Spekulation. Es muss auch nicht bedeuten, dass behördlicherseits "keinerlei Interesse mehr" an dem Fall besteht, wenn Sie wochenlang nichts mehr davon hören.
Es ist zudem sinnvoll, sich über den Stand des Strafverfahrens zu informieren, da die Möglichkeit besteht, dass inzwischen auch gegen Sie ermittelt wird.
Davon abgesehen gibt es noch weitere Möglichkeiten, Sie und Ihre Tochter zu schützen. Um hier weiter ins Detail gehen zu können, sind weitere Informationen notwendig. Gerne bin ich Ihnen künftig behilflich. Meine Kanzlei ist heute geschlossen, Sie können mich aber jederzeit per Mail erreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Joachim Faber | Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Ausländerrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
gehe ich Recht in der Annahme, dass es Ihnen vorrangig darum geht, nicht mehr von diesem Mann belästigt zu werden?
ich möchte dass dieser Mann wieder abgeschoben wird.
Er kam auf meine Kosten nach Deutschland, hat mich verlassen und ist wieder gegangen. Ich wurde missbraucht. Ich will, dass dieser Mann abgeschoben wird!
mein noch Ehemann wurde von der Ausländerbehörde Oberhausen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat das Strafverfahren vorläufig eingestellt, da der Aufenthaltsort meines noch Ehemannes unbekannt ist und hat dementsprechend Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Es wird davon ausgegangen, dass sich mein noch Ehemann in der Nähe zweier Städte aufhält. Entgegen der Zusage der Behörden wurde mein noch Ehemann bei der ersten Festnahme nicht in Abschiebehaft genommen, da die Staatsanwaltschaft Duisburg keinen Antrag auf Haft gestellt hat (obwohl diese ermittelt und mein noch Ehemann klar flüchtig ist) und mein noch Ehemann kein Pass bei sich trug. Nach seiner Freilassung erhielt er eine Ausreiseaufforderung durch die Ausländerbehörde Oberhausen. Mittlerweile wurde mir bestätigt, dass er dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist. Er hält sich somit illegal in der Bundesrepublik auf. Nach Ablauf seiner Ausreiseaufforderung wurde er und ist immer noch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Was passiert nun, wenn er wieder festgenommen hat und keinen Pass bei sich hat? Es handelt sich um eine Person, gegen die ermittelt wird (Bedrohung, Schwarzarbeit, vers. Erpressung, inzwischen hat auch das Arbeitsamt Oberhausen Strafanzeige bei der Polizei gestellt, aufgrund der Scheinehe) und eine Person, die einer Ausreiseaufforderung nicht nach gekommen ist.
Was passieren "wird", kann ich Ihnen nicht sagen, da es mir leider nicht möglich ist, in die Zukunft zu schauen. Das Gesetz jedenfalls sieht grundsätzlich vor, dass der Mann in diesem Fall abzuschieben ist. Offensichtlich hatte er eine Frist zur freiwilligen Ausreise erhalten, die nun abgelaufen zu sein scheint.
Wie gesagt - ich helfe Ihnen gerne, aber ohne konkrete Informationen und im Rahmen dieser Erstberatung ist das leider nicht möglich.