Scheidung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
mein Mann hat die Scheudung beantragt. Sie ist einvernehmlich und er hat eine Rechtsanwältin beauftragt. Er hat mir freiwillig einen Unterhalt zugebilligt, den ich auch angenommen habe. Ich möchte vom Gericht einen Unterhalt auch nicht mehr prüfen lassen. Seine Rechtsanwältin hat mir nun ein Schreiben geschickt, in dem die Punkte Höhe, Laufzeit etc. fest gelegt sind. Meine Frage .Muß ich dieses Schreiben nun mit den Gerichtspapieren abgeben, bei denen es um den Versorgungsausgleich geht? Und wenn er nach der Scheidung die Zahlung einstellt,ist dieses Dokument, das nicht von ihm unterschrieben ist, gerichtlich einzusetzen? Bekomme ich vom Gericht trotzdem eine Dokument, worauf dieser Unterhalt vermerkt wird?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung dieser Frage. Ich habe noch bis nächsten Mittwoch Zeit, dann muß die Unterlagen bei Gericht abgeben.
mit freundlichen Grüßen
G.Bucher
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
ein Anwalt darf nur eine Partei vertreten. Die Rechtsanwältin ist die Anwältin Ihres Mannes und vertritt seine Interessen.
Ohne eine Kenntnis des Schreibens kann natürlich zu dem Inhalt keine Angaben gemacht werden. Sie sollten diese aber auf jeden Fall prüfen lassen.
Sie müssen dieses Schreiben nicht dem Gericht übermitteln. Das Gericht entscheidet über den Unterhalt auch nicht.
Dieses Schreiben ist auch kein Titel, so dass der Mann jederzeit auch die Zahlungen einstellen kann.
Sie sollten zumindest das Schreiben prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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