Schadenersatzforderung für PKW
Beantwortet
Fragestellung
Kurze Beschreibung der Situation:
Vor kurzem wurde von unserem Nachbarn ein Zaun auf einer Grundstückserhöhung mit Parkplatz errichtet (3,20m).
Als ich dies bemerkte, begab ich mich zu meinem Nachbarn um über die Angelegenheit zu reden: Ich wollte wenigstens mit ihm über Lösungswege bei der Begrenzung diskutieren. Der Nachbar verweigerte das Gespräch, ich rief die Polizei, diese teilte mit, dass sie dafür nicht zuständig sei. Daraufhin entfaltete sich ein Streit, und ich verließ das Haus.
Der Polizeibeamte meinte am Telefon, ich könne die Situation mit einigen Fotos dokumentieren, was ich machte. Dabei wurde ich die gesamte Zeit mit einer Kamera vom Balkon beobachtet, was mich wütend machte. In meiner Wut warf ich ein Zaunelement auf eines der dort parkenden Autos. Es war das Auto des Vaters.
Es wurde Klage gegen mich eingereicht.
PKW Daten siehe Anlage.
1. Der Gegner forderte anwaltlich 4611€ inkl. Mwst (Fahrzeug nicht repariert)
2. Der Gegner fordert einen Monat später 3800€ für den Schaden.
3. Der Gegner reicht Klage ein und fordert hier 4467€ Schadenersatz.
4. Ich biete dem Gegner 2500€ als Schadenersatz (ich wurde erst sehr spät über die Einreichung der Klage informiert. Weiter fordere ich ihn im Gegenzug die Klage zurück zu ziehen.
5. Gegner bietet als Vergleichsvorschlag 3000€ zzgl. Anwaltskosten siehe Anlage 2
Leider wurden mir keine Fotos über die Schäden gegeben.
Aufgrund des Alters des Fahrzeuges habe ich um ein Gutachten über den wirtschaftlichen Wert gebeten. Aufgrund der PKW Daten bin ich sehr verunsichert, was den Wert des Wagens angeht.
Fragen:
1. Es stellt sich nun für mich die Frage, ob man diesen Vergleichsvorschlag so annehmen sollte.
2. Welche weiteren Kosten werden mir trotz dieses Vergleichsvorschlages entstehen? Wo kann ich noch versuchen, mich mit dem Anwalt zu einigen.
Die Beantwortung der Fragen möchte ich gern per E-Mail erhalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich freue mich auf Ihr Angebot.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben zur Einschätzung der Sachlage, senden Sie mir diese bitte im Vorfeld per E-Mail zu. Weitere Anlagen wären auch möglich.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
Im Bestreitensfall der Richtigkeit der Kosten, wird das Gericht einen Sachverständigen bestellen.
Dies erhöht die Kosten noch einmal.
1. Diese Frage kann Ihnen guten Gewissens nur ein Gutachter nach Begutachtung des KfZ beantworten. Als Anwalt kann ich hierzu keine Stellung nehmen.
Da Differenz nur 500 € beträgt, scheint es aber durchaus überdenkenswert den Vorschlag anzunehmen, um die Gerichtkosten zu minimieren.
Allerdings kann man uU auch bei den Anwaltskosten Ihnen prozentual uU noch ein wenig entgegen kommen.
2. Sie müssen derzeit die Anwaltskosten des Gegners zu 67 % tragen.
Dies entspricht aber auch 3000 : 4467 €.
Neben den 172 € wären noch weitere ca. 860 € an den gegnerischen Anwalt sowie ca. 97 € an Gerichtskosten zu zahlen.
Die Möglichkeit zur Einigung besteht nur im Vorfeld durch Verhandlungen ( Anrufe, emails etc. ) oder eben vor Gericht selbst.
Wie Sie erkennen, ist doch noch von erheblichen "Nebenkosten" auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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