Schaden der durch den ehemaligen Steuerberater entstanden ist einklage
Beantwortet
Fragestellung
unsere Einzelfirma wurde Januar 2010 umgewandelt in eine OHG.
Wir haben nun festgestellt, dass in 2009 durch den damaligen Steuerberater ein erheblicher Schaden entstanden ist, daher meine Frage:
Kann die OHG einen Schaden der durch den damaligen Steuerberater 2009 entstanden ist einklagen?
Mit freundlichem Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
wenn durch eine Fehlberatung nachweisbar kausal Schäden entstanden sind, kann man diese nach § 280 BGB geltend machen.
Nach § 195 BGB beträgt zwar die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.
Aber § 199 BGB bestimmt:
"(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.
der Anspruch entstanden ist und
2.
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste."
Solange Sie also von der schädigenden Handlung nicht früher Kenntnis hatte oder hätten haben müssen, spricht nichts dagegen den Anspruch nunmehr weiter zu verfolgen.
UU setzen Sie dem Steuerberater per Einwurfeinschreiben eine Zahlungsfrist bis zum 24.2.2017 oder verlangen die Anerkenntnis seiner Einstandspflicht für das näher zu beschreibende Schadensereignis bis zu diesem Datum, wenn Ihnen die Bezifferung noch nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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Der Vorsicht halber kann der unter dem Einzelhandel firmierende auch die Forderung an die OHG abtreten.
Ich sehe kein Problem in dem Punkt.
MfG
D. Saeger
- RA -