Säumiger Schuldner
Fragestellung
Ich habe einem ungarischem Staatsbürger 10.000.-- Euro geliehen. Der Schuldner kam extra nach Deutschland um Vertrag zu unterzeichnet und das Geld mtizunehmen. Trotz mündlicher und
schriftlicher Mahnungen zahlt der Schuldner die vereinbarten Raten nicht.
Anzumerken ist noch, dass als Gerichtserfüllungsort Sonthofen/Allgäu eingetragen wurde.
Jetzt wurde mir gesagt, das eine Beitreibung meines Geldes in Ungarn nicht möglich sei.
Was kann ich tun?
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können sehr wohl Forderungen in Ungarn geltend machen.
Dies geht entweder durch Klage, durch Ungarisches Mahnverfahren oder durch Europäischen Zahlungsbefehl.
Weiter Informationen finden sie hier:
http://www.budapest.diplo.de/contentblob/1384770/Daten/5308963/MB_Geltendmachung_Forderungen_DownloadDatei.pdf&ved=0ahUKEwiIrr7D96XPAhUCORQKHfodAeAQFggbMAA&usg=AFQjCNEWtGroczodX5dsgtnvpCVgj4kbjg&sig2=jpe9hXtolo8gAWj6W3Adnw
Sollten Sie einen deutschen Titel haben/erlangen, kann dieser ebenfalls vollstreckt werden.
Gemäß Artikel 35 des Gesetzes Nr. 187/2003 vom 09.05.2003, veröffentlicht im Monitorul Oficial Nr. 333, vom 16.05.2003, über die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Rumänien von in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefällten Urteilen in Zivil- und Handelssachen wird ein solches deutsches Zahlungsurteil kraft Gesetzes anerkannt. Dies entspricht Art. 33 Abs. 1 EuGVVO.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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