Rücktritt vom Mietvertag für Veranstaltungen.
Fragestellung
Hallo.
Welche möglichkeiten gibt es so einen Vertrag zu Wiederufen. (Bilder im Anhang)
Welche Kosten kommen auf mich zu? Reicht es ein Einschreiben zu schicken?
Der Termin kann aus privaten Gründen nicht war genommen werden.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht (wirkt in die Vergangenheit zurück) scheiden aus, da es weder vertraglich noch gesetzlich vorgesehen ist.
Eine außerordentliche bzw. hilfsweise (unbedingt auszusprechende) ordentliche Kündigung ginge wie folgt (hier liegt schwerpunktmäßig ein Mietvertrag vor):
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
"(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.[...]."
Das wird leider hier nicht funktionieren, sehr wahrscheinlich jedenfalls, aber nichtsdestotrotz sollte man das nicht unversucht lassen. Denn hier muss man konstatieren, dass private Gründe allein aus Ihrer Sphäre stammen und solche Dinge aus dem Bereich der kündigenden Person leider nicht zu ihrem Vorteil herangezogen werden können.
Hilfsweise wäre wie gesagt unbedingt ordentlich zu kündigen - beides schriftlich und per Einschreiben.
Zu den verbleibenden Kosten:
Das wird zumindest die Reservierungsgebühr (vgl. LG Münster, Urteil vom 24. November 2009, Az. 09 S 25/09) sein, ggf. mehr, was von folgendem abhängt:
- Ersparte Aufwendungen sind auf jeden Fall heran zu ziehen
- Das sind etwa Aufwendungen wegen des Ausfalls des Essens, der Bedienung durch das Personal und so weiter
- Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob hier zu diesem Tag eine andere Feier stattfinden kann, sich also ernsthaft der Veranstalter um eine Neubesetzung des Termins kümmern muss, um seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen
Darüber muss auch dem Grunde nach der Veranstalter Auskunft geben, also dahingehend, was er sich erspart hat und was er getan hat, um den Termin neu zu belegen.
Eine vorzeitige Kündigung kommt Ihnen natürlich dann zugute, wenn der Termin erst am im August stattfinden soll und schon jetzt die Kündigung ausgesprochen werden kann beziehungsweise muss.
Im günstigsten Fall bleibt allenfalls die Reservierungsgebühr übrig.
Mehr würde ich auch nicht anbieten beziehungsweise zahlen, bis die ersparten Aufwendungen von der Veranstalterseite klargestellt worden sind.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Das war sein Geld auf jedenfall Wert.
Vielen Dank!