Risikolebensversicherung / Bausparvertrag
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Familienangehöriger hat vor Jahren einen Kredit auf einen Bausparvertrag mit einer Risikolebensversicherung abgesichert. Nun wird dieser wegen einer Hirnerkrankung voraussichtlich einen Betreuer bekommen und in ein betreutes Wohnen eingewiesen. Greift die Risikolebensversicherung auch dann? Darf der Betreuer die monatliche Ratenzahlung einstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Eine Lebensversicherung darf nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts gekündigt werden. Einer Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedarf es aber dann nicht, wenn der Anspruch nicht mehr als EUR 3.000 beträgt, vgl. § 1813 Absatz 1 Ziffer 2 BGB.
Grundlos darf der Betreuer ohnehin die Zahlungen nicht einstellen.
Fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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Bewertung des Kunden
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Die monatliche Ratenzahlung setzt sich zur Zeit aus einem Beitrag für die Risiko-LV und einem Beitrag zur Tilgung des Bausparkredits zusammen und wird als Gesamtsumme an die Bausparkasse überwiesen. Würde die Risiko-LV eintreten wenn derjenige einen Betreuer bekommt wäre der Bausparvertrag getilgt, greift diese Versicherung nicht bleibt eine erhebliche offene Summe beim Bausparkredit. Können Sie mir sagen was von beidem eintreten wird wenn der Betreuer die Zahlungen einstellen lassen will?
Mit freundlichen Grüßen
Dieser Vertrag kann nicht einfach von dem Betreuer gekündigt werden bzw. die Zahlungen können nicht einfach eingestellt werden.
Der Versicherungsvertrag bleibt in jedem Fall auch bei Bestellung eines gesetzlichen Betreuers bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth