rentner, bisher ausland,seit 2014 deutschland
Fragestellung
bin seit august 2014 wieder in deutschland gemeldet nach 35 jahren in brasilien
ohne wohnsitz in deutschland. beziehe eine rente seit 1.10.2010, 1186 euro im
monat.das finanzamt neubrandenburg fordert von mir steuernachweise von2009-2014 in brasilien.muss ich das liefern?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrt(er) Ratsuchende(r),
ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.
---------------
Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber aus Deutschland stammende Renteneinkünfte beziehen sind mit diesen Einkünften in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist zentral zuständig für die Veranlagung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland,
Dies bedeutet, dass für die Festsetzung der Einkommensteuer die Abgabe einer Steuererklärung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird dann festgestellt, ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen.
Beschränkt Steuerpflichtige können auf Antrag wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden, wenn sie ihre Einkünfte im Kalenderjahr zu mindestens 90 Prozent in Deutschland versteuern müssen oder die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
Das ist in der Regel günstiger, da Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können (Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Berücksichtigung des Grundfreibetrages etc.).
Sollte das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreiten (derzeit 8472,- EUR) wird keine Einkommensteuer anfallen.
Abschließend ist zu sagen, dass Sie zur Abgabe der Erklärungen verpflichtet sind (bzw. waren). Deshalb ist die Anforderung des Finanzamtes Neubrandenburg rechtens und muss Ihrerseits erfüllt werden.
Gerne kann ich die Erstellung dieser Erklärungen für Sie übernehmen. Meine Kontaktdaten können Sie unter www.steuerberatung-glinka.de finden.
Bei weiteren Fragen benutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit bestem Gruß
Udo Glinka (StB)
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bei Ehepaaren käme das Ehegattensplitting zum Zuge.
Dann wäre bei einer unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag der doppelte Grundfreibetrag (derzeit 19.944 EUR) frei, genauso wie bei der regulären unbeschränkten Steuerpflicht (mit Wohnsitz in Deutschland).
(Zur Info: In früheren Jahren ist der Grundfreibetrag übrigens etwas niedriger.)
Liegen die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht und ein Ehegattensplitting vor, wird das Finanzamt im Übrigen in der Regel keine Erklärung verlangen, wenn die Einkünfte per se schon unter dem Grundfreibetrag liegen.
MFG