Rentenbesteueerung
Fragestellung
Wer kann mir qualifiziert und optimal verbindlich sagen, ob ich als Rentner Steuern zahlen muss?
Wer kann dann auch eine gültige Steuererklärung anfertigen, die ich jährlich übernehmen kann (Kosten?)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
bevor Sie mir die angeforderten Details nennen, geben ich Ihnen schon einmal einen allgemeinen Überblick.
Beziehen Sie eine gesetzliche Rente und begann der Rentenbezug im Jahr 2015, werden 70 % der Renteneinkünfte (vor Abzug von KV/PV-Beiträgen) zur Besteuerung herangezogen (§ 22 EStG).
Wenn der Rentenbeginn jeweils um ein Jahr später einsetzt, liegt der Besteuerungsanteil um je 2 % höher. Ein früherer Rentenbeginn führt auch zu je 2 % niedrigeren steuerpflichtigen Anteilen.
Einkommensteuer fällt nur an, wenn die letztendlich steuerpflichtigen Einkünfte bei Zusammenveranlagung den Grundfreibetrag von 17.304 Euro im Kalenderjahr 2016 überschreiten. In 2016 lag diese Grenze bei 16.944 Euro. (vgl. § 32 a EStG)
Hierbei werden die steuerpflichtigen Einkünfte Ihrer Ehefrau sowie der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente zusammengerechnet.
Als Sonderausgaben können hiervon im begrenzten Umfang auch noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht bereits bei Einkünften von über 410 Euro, wofür kein Lohnsteuerabzug durchgeführt wird.
Es ist somit davon auszugehen, dass Sie im Regelfall eine Steuererklärung abgeben müssen.(vgl. § 46 EStG)
Nun zu Ihrer Frage, was die jährliche Steuererklärung angeht. Bei einer Summe der Einkünfte in Höhe von 40.000 Euro (Ehemann + Ehefrau), beträgt das Honorar 110,-- Brutto. Dies vorausgeschickt, dass keine außerordentlich aufwendigen Arbeiten notwendig sind. Im Standardfall wären dies jedenfalls die Kosten.
Die weitere Staffelung:
30.000 Euro 85,--
40.000 Euro 110,--
50.000 Euro 120,--
Wenn Sie mir die angeforderten Informationen zukommen lassen, kann ich konkreter im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung werden.
Ich hoffe, dass diese Ausführungen Ihnen schon einmal weitergeholfen haben. Über eine positive Bewertung nach Abschluss des Auftrages würde ich mich sehr freuen.
Bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion für unsere weiteren Diskussionen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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vielen Dank für den Auftrag.
Zur verbindlichen Bestätigung, ob es zur Festsetzung von Einkommensteuer kommen kann, benötige ich die Art der Rente, den Rentenbeginn, die Höhe der monatlichen Rente sowie - falls vorhanden - Ihre übrigen Einkünfte. Sie können gerne entsprechende Dokumente hochladen oder mir diese Informationen über die Kommentarfunktion zukommen lassen.
Im Anschluß kann ich Ihnen gerne auch die Höhe der Kosten zur Erstellung der jährlichen Steuererklärung mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater