Renovierungskosten
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Weber,
die Wohnung meines kürzlich verstorbenen Bruders soll aufgelöst werden. Der Mietvertrag ist gekündigt. Welche Renovierungskosten müssen getragen werden?
Ein Auszug aus dem Mietvertrag anbei.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Honerlage
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie müssen keine Renovierungskosten tragen. Die Klausel bezüglich der Schönheitsreparaturen ist vollständig unwirksam, da es starre Fristen sind.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über die Kommentarfunktion jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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bei grellen Farben gilt dies leider nicht, denn die Wohnung muß entweder mit den ursprünglichen Farben oder mit gedeckten Farben zurückgegeben werden. Ein grelles Rot ist da leider nicht zulässig.
Allerdings sollten Sie das mit dem Vermieter abklären, möglicherweise findet er Gefallen an grellem Rot. Dann müssen Sie nicht streichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt