Renovierungskosten absetzen
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag, ich habe in 2010 von meinem Vater ein Haus geerbt und mit einer aufgenommenen Hypothek meine Schwester ausgezahlt. In 2012 habe ich erneut einen Baukredit aufgenommen, um die marode Einliegerwohnung in diesem Haus zu sanieren. Es gibt daher Handwerkerrechnungen aus 2012 und 2013 in Höhe von ca. 30.000 EUR. Die Wohnung ist jetzt seit kurzem in 2013 vermietet. Kann man die Renovierungskosten dafür in irgendeiner Form steuerlich geltend machen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Morgen und danke für Ihre Frage.
Ja, Sie können die Renovierungskosten steuerlich ansetzen. Entsprechend Ihrer Informationen gehe ich davon aus, dass Sie einen Teil des Hauses selbst bewohnen und die Einliegerwohnung vermietet wird.
Alle Kosten, die direkt der Einliegerwohnung zuzurechnen sind, können Sie als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften zu 100% ansetzen (auch die aus dem Jahre 2012). Alle Kosten die sich auf das gesamte Haus beziehen, können Sie anteilig der Vermietung zurechnen.
Der Rest, der Ihrem privaten Teil zuzurechnen ist, kann über die sog. Handwerkerleistungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 6.000 Euro (reiner Lohnanteil) / Jahr zu einer Steuererstattung von bis zu 1.200 Euro führen.
Haben Sie für 2012 bereits eine Steuererklärung erstellt? Beachten Sie, dass bereits ab 2012 auch ohne Vermietungseinkünfte, Kosten in diesem Bereich ansetzbar sind (wenn die Vermietungsabsicht bereits 2012 bestand - z.B. durch vorbereitende Maßnahmen.
Bei Unklarheiten oder Fragen stehe ich gerne auch persönlich, telefonisch zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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